•• Von Sabine Stehrer
WIEN. Von derzeit 11,7% des BIP auf 14,3% des BIP würden die Gesundheitsausgaben in den Jahren bis 2070 ohne Gesundheitsreform steigen, hieß es kürzlich seitens des Fiskalrats Austria, und: „Dadurch würde das Gesundheitssystem einen immer größeren Teil der öffentlichen Mittel binden und die Finanzierung anderer staatlicher Aufgaben zunehmend erschweren.“
Daher mahnte das unabhängige Gremium auch gleich die Reform des Gesundheitssystems ein, so, wie das unlängst auch der Rechnungshof getan hat. Die Regierung erhielt damit nun schon die zweite Mahnung, was die Erledigung der Gesundheitsreform anbelangt.
Genauso wie der Rechnungshof empfahl der Fiskalrat bestimmte Maßnahmen, die seiner Meinung nach kostendämpfend wirken, das Gesundheitssystem aber langfristig hochwertig, effizient und finanzierbar halten.
Zu den Maßnahmen, die dem Fiskalrat zufolge schon kurzfristig umsetzbar und wirksam wären, zählen der gemeinsame Einkauf von Arzneimitteln, Verbrauchsgütern und medizinischen Geräten sowie eine effizientere Nutzung von Großgeräten. Zusätzlich sollen die Nutzung von Generika und Biosimilars sowie der Austausch von Bilddaten und Befunden zur Pflicht und Low-Value-Care reduziert werden, also Therapien, die Patienten nur minimal nützen.
Mehr Ambulantisierung
Wie der Rechnungshof, der den Ausbau der ambulanten Versorgung empfahl, rät auch der Fiskalrat zu mehr Ambulantisierung mit gleichzeitiger Redimensionierung der stationären Versorgung. Außerdem stehen auf der Liste der Maßnahmen, die der Fiskalrat umgesetzt haben will, die Planung und Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer Hand und die überregionale, bedarfsorientierte Versorgung. Auch sollen die Effizienz der Krankenanstalten gesteigert und die Honorararchitektur im niedergelassenen Bereich reformiert werden sowie die Leistungs- und Honorarkataloge der einzelnen Krankenversicherungsträger harmonisiert werden. Schließlich will man noch die Gesundheitsförderung und die Prävention gestärkt haben.