•• Von Evelyn Holley-Spiess
WIEN. Außergewöhnliche Zeiten verlangen auch außergewöhnliche Maßnahmen: Mit diesen Worten präsentierte der damalige Finanzminister Gernot Blümel im März 2020 ein Krisenbudget im Angesicht der Corona-Pandemie. Um die Gesundheit der Bevölkerung, Arbeitsplätze und Standort zu sichern, gab es ein Credo: „Koste es, was es wolle.“ Der Oberste Gerichtshof (OGH) führt nun eine empfindliche Kurskorrektur durch. Demnach müssen Konzerne Millionen an Corona-Hilfen zurückzahlen.
Beihilfen falsch berechnet
Konkret hat der OGH entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Laut Medienberichten hat Österreich die Hilfen allerdings vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt. Auf betroffene Unternehmen kommen Rückzahlungen zu, die zu Insolvenzen führen könnten, warnen Anwälte.
Anlass für das wegweisende OGH-Urteil von Ende April dieses Jahres war das Verfahren rund um eine Raststättenkette. Diese hatte argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen zu haben. Der OGH erteilte diesem nationalen Vertrauensschutz eine Absage. Und: Die Finanzverwaltung ist unionsrechtlich verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern.
Mehreinnahmen für Finanz
Für die Finanz bringt die gerichtliche Klärung voraussichtlich Einnahmen in Millionenhöhe. Allein im Fall der klagenden Raststättenkette ging es um eine Überzahlung von 1,42 Mio. €, die mit noch ausständigen Hilfen gegengerechnet wurde. Die Rechtsanwälte betroffener Unternehmen rechnen mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen und sehen das Urteil für manchen Klienten als potenziell existenzbedrohend.
In welchem Umfang die Rückzahlungen am Ende tatsächlich schlagend werden, ist teilweise aber noch offen. Eine Möglichkeit für Unternehmen könnte etwa darin liegen, nachträglich auf andere Fördermodelle wie einen Verlust- oder Schadensausgleich umzustellen.