Wie die Hitze quält
© smarterpix/NewAfrica
Eine neue Hitzeschutzverordnung soll Menschen schützen, die bei Temperaturen über 30 Grad arbeiten müssen.
HEALTH ECONOMY Redaktion 05.06.2026

Wie die Hitze quält

Eine Umfrage zeigt: Hitze führt bei vielen zu quälenden Beschwerden, die auch bei der Arbeit beeinträchtigen.

••• Von Sabine Stehrer

WIEN. Egal, ob es nun besonders viele Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius gibt oder nicht, und auch egal, wie viele Tropennächte mit über 20 Grad herrschen: Der Sommer stellt hierzulande für viele Menschen eine Belastung dar. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Gesundheit Österreich (GÖG) unter 1039 Personen zum hitzemäßig moderaten Sommer 2025.

Die Ergebnisse zeigen auch, wie die zuletzt moderat höheren Temperaturen quälten. Zu den häufigen Beschwerden zählten Unwohlsein mit verschiedenen körperlichen Beschwerden, Unruhe und Gereiztheit bis hin zur Neigung zu aggressivem Verhalten. Mehr als ein Drittel der Befragten (35%) schlief aufgrund der Hitze schlecht. Vor allem bei der Arbeit bemerkten viele durch die Hitze auch Beeinträchtigungen der Konzentrationsfähigkeit und der geistigen wie körperlichen Leistungsfähigkeit an sich. Mehrere Studien aus Deutschland und der Schweiz zeigen, dass es durch diese Beeinträchtigungen auch zu mehr Arbeitsunfällen kommt: An Hitzetagen steigt die Zahl der Unfälle während der Arbeit um sieben Prozent an.

Hitze sei kein Ausnahmeproblem, hieß es zu den Umfrageergebnissen bei deren Präsentation seitens der GÖG. Sie beeinflusse den Alltag und die Erwerbsarbeit vieler Menschen. „Menschen, die bei Hitze arbeiten, vor allem am Bau, im Rettungsdienst, in der Pflege, in der Logistik oder im öffentlichen Verkehr, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft“, sagte Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und ergänzte: „Gerade deshalb ist es unsere Verantwortung, diese Menschen bestmöglich zu schützen, und das schaffen wir erstmals mit der neuen Hitzeschutzverordnung.“

Stärkere Kontrollen
In der Verordnung vorgesehen ist zum Beispiel die Pflicht der Betriebe, Hitzeschutzpläne zu erstellen und ab 30 Grad Schutzmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls steht in der Verordnung, dass Arbeitszeitverlagerungen und Beschattungen möglich sein müssen und Trinkwasser bereitgestellt werden muss. Auch soll das Arbeitsinspektorat all das stärker kontrollieren dürfen.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL