Daten im EU-Raum
© Smarterpix/everythingposs
Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten soll Patientenrechte und Versorgungsqualität im Ausland sichern.
HEALTH ECONOMY Redaktion 24.10.2025

Daten im EU-Raum

Begleitet von politischen Debatten setzte der Nationalrat jüngst die nächsten Schritte zur Umsetung des EHDS.

WIEN. Der Nationalrat hat kürzlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (EHDS) geschaffen. Dabei geht es etwa um den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) und den Abruf von Patientendaten (EU-Patientenkurzakte). Auf diese Weise sollen grenzüberschreitende Gesundheitsbehandlungen künftig erleichtert werden.

Schlagabtausch der Parteien
Um diesen Zielen näher zu kommen, sind auf nationaler Ebene Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz und im ASVG nötig. Außerdem ist eine nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit geplant. Österreich muss entsprechende EU-Vorgaben zwar erst bis März 2029 verpflichtend umsetzen, mit der technischen Anbindung an die unionsweite Infrastruktur „MyHealth@EU“ soll aber bereits jetzt begonnen werden, um eine Kofinanzierung aus dem EU-Förderprogramm „EU4Health“ zu ermöglichen, heißt es in den Erläuterungen.

Der Beschluss im Nationalrat war von einer politschen Debatte begleitet. Die FPÖ kritisierte, dass es keine Opt-out-Möglichkeit für jene Bürger gebe, die nicht wollen, dass ihre Gesundheitsdaten an die EU weitergeleitet werden. Zudem sei das gesamte Gesundheitstelematikgesetz „nicht funktional“ und müsse „neu aufgesetzt“ werden, wie es auch das Regierungsprogramm vorsehe, urgierte Gerhard Kaniak. Er beklagt eine Novelle im „Husch-Pfusch“-Modus.

Datenschutz gewahrt
Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig verteidigte die Vorgehensweise. Sie sieht darin einen weiteren Schritt in Richtung einer „europäisch gedachten Gesundheitsversorgung“, der die Patientenrechte, die Versorgungsqualität sowie die Behandlungskontinuität auch im Ausland gewährleisten soll.

Punkto Sicherheit wies Königsberger-Ludwig darauf hin, dass die Datenschutzgrundverordnung gewahrt bleibe. Zudem seien „enorme Schutzbestimmungen“ mit hohen Strafandrohungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Gesundheitsdaten durch Pharmaunternehmen oder Versicherungen vorgesehen.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL