••• Von Evelyn Holley-Spiess
WIEN. Der Gesundheitsreformfonds, der ab 2026 vorgesehen und mit rund 500 Mio. € dotiert ist, stelle für sie das „lachende Auge” dar, erklärte die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig kürzlich im Budgetausschuss des Nationalrats. Damit verbunden sei das „weinende Auge” – konkret die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten durch die der Fonds gespeist wird, ergänzte die Politikerin.
Obwohl die genaue Ausgestaltung des Fonds noch nicht fixiert sei, zeigte sich Königsberger-Ludwig „pragmatisch-optimistisch”, und hofft auf Verbesserungen für alle Versicherten. Geht es nach ihren Vorstellungen, so sollte das Geld vor allem in den Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich, die Verkürzung der Wartezeiten, die Stärkung der Frauengesundheit sowie der psychosozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen fließen. Freilich werden die Mittel auch zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und letztlich zur Einhaltung des Kostendämpfungspfades herangezogen werden. Insgesamt belaufen sich die im Bundesfinanzgesetz ausgewiesenen Auszahlungen für den Bereich Gesundheit in den Jahren 2025 und 2026 auf 2,84 Mrd. beziehungsweise 3,22 Mrd. €. Der Anstieg um 376,5 Mio. (+13,3%) im Jahr 2026 ist vor allem auf den Gesundheitsreformfonds zurückzuführen.
Fiskalrat bleibt wachsam
Parallel zum Beschluss des Budgets, der diese Woche im Nationalrat über die Bühne gegangen ist, erneuerte der Fiskalrat am Montag seine Warnung und Einschätzung hinsichtlich eines „großen zusätzlichen Konsolidierungsbedarfs”. Heuer geht man von einem Defizit von 4,3% des BIP aus, bis 2029 prognostizieren die Schuldenwächter nur ein Absinken auf 4,2%. Damit würde die Maastricht-Obergrenze von drei Prozent des BIP klar überschritten. Die Schuldenquote würde demgemäß von heuer 84,6 auf 91,1% (2029) des BIP steigen. Die Annahmen des Fiskalrats liegen damit mittelfristig deutlich über den Zahlen des Finanzministeriums, das bereits 2028 ein Absinken des Defizits unter die Maastricht-Obergrenze vorsieht.
