Medienministerium startet Kontaktstelle für gefährdete Journalisten
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Medienminister Andreas Babler sieht in der Kontaktstelle einen „wichtigen ersten Schritt zur Stärkung des Journalismus in Österreich“.
MARKETING & MEDIA Redaktion 25.06.2026

Medienministerium startet Kontaktstelle für gefährdete Journalisten

Zentrale Anlaufstelle bietet Beratung, Schulung und dokumentiert Übergriffe.

WIEN. Das Medienministerium eröffnet eine neue Kontaktstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten. Die Kontaktstelle bietet Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen und dokumentiert systematisch Angriffe und Bedrohungen gegen Medienschaffende.

„Journalistinnen und Journalisten werden immer wieder und leider zunehmend bedroht – tätlich angegriffen auf Demonstrationen, mit dem Ziel der Einschüchterung von Konzernen geklagt. Insbesondere Frauen im Journalismus sind das Ziel von Hass, Anfeindungen und digitalen Angriffen, die ihre Arbeit erschweren und die Pressefreiheit insgesamt unter Druck setzen“, sagt Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler. „Die neue Kontaktstelle wird hier Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen bieten.“

Bisher fehlten zeitliche und fachliche Ressourcen, um rasch notwendige rechtliche oder sicherheitsbezogene Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kontaktstelle dient als zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen und bietet gezielte Beratung, Schulung und Serviceleistungen. Sie begleitet Betroffene bei der Suche nach geeigneter Unterstützung.

Zentrale Aufgaben und Fokus
Die Kontaktstelle erfasst und dokumentiert künftig systematisch Angriffe und Bedrohungen gegen Journalistinnen, Journalisten und freie Medienschaffende. Diese werden jährlich dokumentiert und schaffen eine fundierte Datengrundlage für Gegenmaßnahmen. Die Einrichtung setzt zugleich eine wichtige Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen um. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung bei geschlechtsspezifischen Bedrohungen und Gewaltformen, von denen insbesondere Journalistinnen betroffen sind.

Förderung und Umsetzung
Geeignete Organisationen können ab Anfang 2027 um Förderung ansuchen. Vorgesehen sind 100.000 Euro als einmalige Anschubfinanzierung für Infrastruktur sowie Förderungen in der Höhe von 100.000 Euro jährlich. Ziel sei es, bestehende Unterstützungsangebote zu bündeln, leichter zugänglich zu machen und wirksam miteinander zu vernetzen. Die entsprechende Novelle des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes ist aktuell in Begutachtung.

„Die neue Kontaktstelle ist ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung des Journalismus in Österreich. Weitere Maßnahmen müssen folgen“, betont Babler. Im digitalen Raum brauche es Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Rezeption, Diskussion und Verbreitung journalistischer Inhalte nicht durch Rechtsunsicherheit oder unverhältnismäßige Haftungsrisiken erschwert werden. Rechtliche Mittel dürfen nicht dazu missbraucht werden, Journalistinnen und Journalisten oder Medienunternehmen einzuschüchtern, erklärt das Medienministerium in einer Aussendung. Eine wirksame Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie sei daher ein wichtiger nächster Schritt zum Schutz der Medienfreiheit. (red)

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