EU-Verpackungsregeln: Entlastung für KMU rückt näher
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Rainer Trefelik
RETAIL Redaktion 08.10.2026

EU-Verpackungsregeln: Entlastung für KMU rückt näher

Trefelik bezeichnet die geplante Entlastung als „nur ein erster Schritt“.

WIEN. Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die am 5. Oktober 2026 mit breiter Mehrheit beschlossene Position des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu vereinfachten Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Mitte Oktober muss das Plenum die Position noch bestätigen.

„Der Ansatz, die Pflicht zur Bestellung bevollmächtigter Vertreter in jedem Mitgliedstaat für in der EU ansässige Klein- und Kleinstunternehmen auszusetzen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer praxistauglichen Lösung“, kommentiert Bundesspartenobmann Rainer Trefelik das Abstimmungsergebnis. Zugleich müsse sichergestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten weiterhin einen Bevollmächtigten bestellen müssen. „Es ist notwendig, unsere Unternehmen vor unfairem Wettbewerb aus Nicht-EU-Ländern zu schützen“, so Trefelik.

Weitere Vereinfachungen gefordert
Trefelik bezeichnet die geplante Entlastung als „nur ein erster Schritt“. Bei der erweiterten Herstellerverantwortung brauche es „eine breit gedachte Reform“. Dazu gehörten Pauschalierungslösungen für KMU und ein Stop-the-Clock bis zur EU-weiten Vereinheitlichung der Meldepflichten, ergänzt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der WKÖ.

Positiv bewertet Thalbauer den vom Parlament geforderten besseren Informationsaustausch, interoperable digitale Systeme und einheitliche Berichtspflichten. Damit sollen Doppelgleisigkeiten reduziert und eine Schwächung des Binnenmarktes verhindert werden.

Rasche Einigung im Trilog gefordert
Für die Betriebe sei nun Tempo entscheidend. „Viele kleine und mittlere Händler haben ihre Aktivitäten im europäischen Ausland seit 12. August 2026 stark eingeschränkt. Die administrativen Anforderungen und teilweise hohen Kosten stehen vielfach in keinem Verhältnis zu den vertriebenen Mengen. Die Bevollmächtigtenpflicht kommt einer Markteintrittsbarriere gleich“, warnt Trefelik.

Nach der Bestätigung im Plenum sollen Parlament und Rat rasch in Trilogverhandlungen eintreten. Ziel ist eine rechtssichere und unbürokratische Einigung. Im Zusammenhang mit dem Umwelt-Omnibus müsse auch der angekündigte Circular Economy Act die EPR harmonisieren, digitale Verfahren grenzüberschreitend nutzbar machen und Mehrfachregistrierungen sowie parallele Meldepflichten abbauen.

Die vom Parlament vorgesehene Sunset-Klausel, also das automatische Ende der Aussetzung mit Inkrafttreten umfassender EU-Kreislaufwirtschaftsregeln, müsse laut Bundessparte Handel zudem mit einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Rechtsakte verbunden werden. „Wichtig ist jedenfalls, im Sinne des Bürokratieabbaus zu handeln – und das zeitnah“, betont Trefelik abschließend. (red)

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