Große Erleichterung
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WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik: Bürokratischer Aufwand im Zuge der Lieferkettendokumentation wurde reduziert.
RETAIL Redaktion 12.12.2025

Große Erleichterung

Lieferkette im Fokus: Unternehmen erst ab 5.000 Beschäftigten betroffen, entschärftes Gesetz bringt Entlastung für KMU.

WIEN. Die EU hat das Lieferkettengesetz entschärft: „Wir sind erleichtert über die Entscheidung, unnötigen bürokratischen Aufwand für unsere Unternehmen zu reduzieren“, ist Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, erleichtert. Die Grenzwerte für berichtspflichtige Unternehmen steigen auf über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz. Weiters werden die Informationspflichten angepasst. Der freiwillige Berichtsstandard als maximale Datenmenge für vorgelagerte KMU erhält neues Gewicht.

„Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren“, so Trefelik. Bei Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette gelten künftig Schwellen von 5.000 Beschäf­tigten und 1,5 Mrd. € Umsatz. KMU dürfen nur bei zwingendem Bedarf mit zusätzlichen Datenanfragen konfrontiert werden. Seitens AK und ÖGB wurde indes kolportiert, dass elf große Konzerne, darunter neun US-Konzerne, als mächtige Allianz unter der Bezeichnung „Competitiveness Roundtable“ systematisch und koordiniert gegen das Lieferkettengesetz lobbyiert hätten. (red)

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