Handelsverband begrüßt Anpassung der Quarantäne-Strategie
© medianet / Katharina Schiffl
Rainer Will, Handelsverband.
RETAIL Redaktion 17.03.2022

Handelsverband begrüßt Anpassung der Quarantäne-Strategie

WIEN. Der Handelsverband (HV) begrüßt die von Gesundheitsminister Johannes Rauch präsentierte Anpassung der Quarantäne-Regeln. Der Umgang mit symptomlosen Kontaktpersonen wird an das Infektionsgeschehen angepasst: Es erfolgt keine Absonderung von Kontaktpersonen mehr. Stattdessen darf man als Kontaktperson weiterhin mit FFP2-Maske arbeiten oder einkaufen gehen, nicht aber in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen.

"Immer mehr Handelsbetriebe klagen über Arbeitsausfälle und einen akuten Personalmangel. Es war absehbar, dass die Öffnung der Nachgastronomie, die nachweislich zu den Infektionstreibern zählt, zu erhöhten Fallzahlen führt und dadurch als logische Konsequenz auch die Zahl der Kontaktpersonen steigt. Gemeinsam mit den Lockerungsschritten hätte auch zeitgleich eine Anpassung der Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen erfolgen müssen. Wir freuen uns, dass dieser verabsäumte Schritt nun doch nachgeholt wird", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Aktuelle Studien - wie die der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften - belegen, dass korrekt getragene FFP2-Masken einen "extrem hohen Schutz" vor einer CoV-Infektion bieten, führt die Interessensvertretung ins Feld. Selbst wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liege demnach die Ansteckungsgefahr auch nach 20 min nur bei 0,1 Prozent. Die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz und beim Einkaufen für symptomlose Kontaktpersonen sei jedenfalls "ein gelinderes Mittel im Vergleich zur Absonderung für fünf bzw. zehn Tage“, so Will.

Empfehlung zum Freitesten
Darüber hinaus solle "eine verpflichtende Freitestung nach fünf Tagen Absonderung für Corona-positiv getestete Arbeitnehmer" eingeführt werden, fordert der HV. Der Hintergrund: Immer mehr Unternehmen beklagen sich darüber, dass Personen, die sich in Quarantäne befinden, oftmals nicht die Möglichkeit nutzen, sich freiwillig freizutesten und die zehntägige Quarantäne einfach abwarten. Dadurch entstehen erhebliche und vermeidbare Mehrkosten auch für den Staat. Fest stehe: "Jede arbeitsfähige Person mit aufrechtem Dienstverhältnis ist entscheidend, um den aktuellen Engpässen im Wirtschaftskreislauf entgegenzuwirken.“

Gleichzeitig müsse die Freitestung auch organisatorisch bundesweit ermöglicht werden - ein Freitesten sei in manchen Bundesländern in der Praxis aufgrund fehlender Testkapazitäten derzeit nicht möglich: hier müsse "dringend nachgebessert“ werden, fordert der HV. (red)

 

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