Kosmetik & Plastik
© Werner & Mertz
Immo Sander von Werner & Mertz: „Wir haben ein solides Fundament für den zukünftigen Umgang mit Rezyklaten geschaffen.”
RETAIL Redaktion 14.05.2021

Kosmetik & Plastik

Eine neue Guideline gibt Auskunft darüber, inwieweit Rezyclat-Plastik in der Kosmetik verwendet werden kann.

HALLEIN. Bislang gibt es im Kosmetikmarkt sowohl bei Herstellern als auch bei Recyclingfirmen große Unsicherheit über die Verwendung von sogenannten Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) in Kosmetikverpackungen. Generell gilt laut Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, dass Hersteller natürlich nur sichere Produkte in Umlauf bringen dürfen. Unter welchen Bedingungen Rezyklat eingesetzt werden darf, ist dort nicht definiert – daher gibt es Unsicherheit, ob und in welcher Form Rezyklat den Sicherheitskriterien entspricht.

Welches Plastik nun infrage kommt und inwieweit das aus dem Gelben Sack kommen darf – darauf gibt jetzt das Dokument „How to evaluate post-consumer polyolefin recyclates in cosmetic packaging?” erstmals wissenschaftlich fundierte Antworten. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Studie von Beiersdorf, des Mainzer Reinigungsmittelherstellers Werner & Mertz und dem Fraunhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV).

Der neue Standard

Herausgekommen ist ein Industriestandard für den Einsatz von mechanisch recyceltem Altplastik für Kosmetikverpackungen. Die zugehörige Studie bietet einen Überblick über am Markt befindliche Rezyklate, vorrangig aus der Materialgruppe HDPE, über vorhandene Recyclingverfahren, verfügbare Rezyklat-Qualitäten sowie deren Eignung für die Herstellung hochwertiger Kosmetikverpackungen.

Im Sinne eines Open-Innovation-Ansatzes wird der Leitfaden auf der Website beider Unternehmen und dem Fraunhofer Institut kostenfrei zugänglich gemacht, damit sich möglichst viele mit den Ergebnissen befassen und die Bedenken bezüglich des Rezyklateinsatzes überwinden. (red)

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