WIEN/SALZBURG. Der seit 2022 laufende Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette Spar und dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) rund um Aussagen der Tierschützer zur Schweinehaltung auf Vollspaltenböden und der Rolle des Handelskonzerns zieht sich weiter. Das Handelsgericht hat den VGT in einem aktuellen Entscheid unter anderem dazu verpflichtet, mehrere Behauptungen als unwahr zu widerrufen. VGT-Vereinsobmann Martin Balluch kündigte in einer Aussendung eine Berufung gegen das Urteil an.
Die Tierschützer werfen Spar seit Beginn des Rechtsstreits vor, mit "einer Einschüchterungsklage" auf die Kritik zu reagieren. "Es ist keine SLAPP-Klage. Wir finden NGOs wichtig", hieß es von Spar zur APA. Es gehe "einzig darum, dass keine Unwahrheiten über Spar verbreitet werden". Das Handelsgericht habe dem VGT nun unter anderem untersagt, Flyer zu verbreiten, in denen behauptet werde, Spar sei nicht bereit, Verbesserungen in der Schweinehaltung voranzutreiben, so die Supermarktkette.
Der VGT hat Spar im Hinblick auf das Schweinefleisch-Angebot und die Tierhaltung kritisiert, wobei die Tierschützer das Logo der Supermarktkette - zum Teil abgeändert - verwendet hatten. Spar hatte in erster Instanz Mitte 2022 beim Handelsgericht Wien die einstweiligen Verfügungen durchgebracht. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte Anfang 2023 das Urteil in erster Instanz. Im Herbst 2023 hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil zum Teil auf und der Rechtsstreit landete wieder vor dem Handelsgericht. Um die angekündigte Berufung gegen das aktuelle Handelsgericht-Urteil wird sich wieder das OLG Wien kümmern. (APA)