••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Die Belegerteilungspflicht ist für viele Firmen eine enorme Belastung und lästige Pflicht – vor allem für solche, die nur eine überschaubare Anzahl an Belegen erstellen müssen, verursacht doch die Belegerteilungspflicht Anschaffungskosten eines Druckers und hohe Druck- und Papierkosten.
„Die Möglichkeit der E-Mail-Zustellung des Kassenbelegs öffnet viele Vorteile – denn neben der Einsparung der Kosten für die Anschaffung des Druckers, Kosten für Druckerfarbe und Druckpapier, schützen die Unternehmen dabei auch noch die Umwelt”, sagt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer Wien. Auch Kunden profitieren von der Zustellung des Belegs per E-Mail.
So haben diese die Rechnung online im E-Mail-Programm abgespeichert, und Rechnungen können nicht mehr verloren gehen. Zusätzlich können die Unternehmer an die Rechnung noch Produktinformationen wie Betriebsanleitungen anhängen.
Der Kunde hat dann Rechnung, Garantieschein und Betriebsanleitung in einem E-Mail gesammelt.”
Der Versand eines E-Mail-Belegs setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer sicherstellt, dass die Rechnung auch beim Kunden tatsächlich ankommt.
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Nicht vergessen: Ab dem 1.1.2017 müssen die Registrierkassen auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, welche die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
Das SWK-Spezial „Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht” gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Bestimmungen; dabei werden die Barumsatzverordnung 2015 und die Registrierkassensicherheitsverordnung bereits berücksichtigt.
Der Fokus liegt auf der zeitlichen Umsetzung der neuen Regelungen, den Ausnahmen und den abgaben- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen; zahlreiche Beispiele und ein umfangreicher Anhang mit Gesetzes- und Verordnungstexten runden die Erläuterungen ab.
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