Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Österreich klares Schlusslicht in Analyse, dutzende Verfahren laufen bereits
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Helena Selakovic, Expertin für digitale Barrierefreiheit bei Accessiway.
MARKETING & MEDIA Redaktion 23.06.2026

Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Österreich klares Schlusslicht in Analyse, dutzende Verfahren laufen bereits

Österreich ist mit 3,9 Barrieren pro Website klares Schlusslicht der Analyse.

WIEN. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 hat das Unternehmen Accessiway eine Analyse der digitalen Barrierefreiheit in fünf europäischen Ländern veröffentlicht. Das Ergebnis für Österreich fällt ernüchternd aus: Österreichische Websites weisen mit durchschnittlich 3,9 Barrieren bei neun untersuchten WCAG-Kriterien den schlechtesten Wert unter den fünf analysierten Ländern auf. Im Mai und Juni 2026 untersuchte Accessiway 107 Websites börsennotierter Unternehmen in Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien, mit Fokus auf Anbieter, die sich direkt an Endverbraucher richten.

Im Ländervergleich belegt Großbritannien mit 2,7 Barrieren pro Website den besten Platz, Deutschland liegt mit 3,2 Barrieren im Mittelfeld. „Digitale Barrierefreiheit ist die Grundlage für Chancengleichheit im digitalen Raum. Niemand hat es verdient, von digitalen Angeboten wie Online-Shopping oder der Urlaubsplanung ausgeschlossen zu werden, nur weil er oder sie mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung lebt", sagt Helena Selakovic, Expertin für digitale Barrierefreiheit bei Accessiway.

Häufigste Barrieren: Kontrast, Zoom, Smartphone-Darstellung
Zu den häufigsten Barrieren zählen unzureichende Farbkontraste – besonders problematisch für ältere Menschen und Personen mit Sehbehinderungen –, Fehler bei der Anpassung an Smartphone-Bildschirme sowie fehlende Möglichkeiten zur Textvergrößerung. Zehn der 18 in Österreich getesteten Websites zeigen Probleme beim sogenannten Reflow: Inhalte passen sich nicht korrekt an kleinere Bildschirme oder vergrößerte Ansichten an. „Wenn das Seitenlayout nicht mehr stimmt, wird ein Fehler in der Barrierefreiheit zu einem Problem in der Nutzbarkeit für alle", erläutert Selakovic. Die Analyse erfasste nur neun der insgesamt 78 WCAG-Kriterien, die tatsächliche Zahl der Barrieren pro Website dürfte daher höher liegen.

Strafen bis zu 80.000 Euro
In Österreich laufen bereits dutzende Verfahren wegen Verstößen gegen das BaFG, Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro sind möglich, im Extremfall können Websites auch ganz gesperrt werden. Dass die Durchsetzung ernst genommen wird, zeigen Beispiele aus Europa: In Norwegen wurden die Betreiber eines Patientenportals zu täglichen Geldstrafen von umgerechnet rund 4.500 Euro verurteilt, in Frankreich eine Supermarktkette zu 10.000 Euro Schadenersatz sowie täglichen Strafen von 500 Euro, jeweils ab einem Stichtag für die Behebung der Barrieren.

Technologie und menschliche Expertise als Lösung
Viele Unternehmen setzen beim Erkennen von Barrieren auf automatische, KI-basierte Analysetools. Diese seien jedoch fehleranfällig, betont Selakovic: „Automatische Scantools erkennen Barrieren nicht vollständig. Wer rechtskonform handeln möchte, braucht zusätzlich die Expertise von Barrierefreiheitsexperten.“ Accessiway hat daher eine Plattform entwickelt, die technologische Analyse und menschliche Expertise kombiniert und Unternehmen ermöglicht, den Barrierefreiheitsstatus ihrer Websites zu verfolgen sowie Behebungsschritte zentral zu verwalten. (red)

Lesen Sie in der nächsten medianet-Printausgabe vom 26. Juni ein ausführliches Interview mit Helena Selakovic, Expertin für digitale Barrierefreiheit bei Accessiway.

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