STRASSBURG. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat gestern Mittwoch in ihrer Rede zur Lage der Union EU-weite Altersgrenzen für soziale Netzwerke angekündigt: „Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.“ Der konkrete Gesetzesvorschlag, der „Kids Act“, soll am heutigen Donnerstag vorgelegt werden.
Vorgesehen sind abgestufte Schutzniveaus: Für 13- bis 15-Jährige soll es nur von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ mit begrenzten Funktionen und zeitlicher Einschränkung geben. Für 15- bis 18-Jährige sollen die Plattformen zu einem sicheren Design verpflichtet werden. „Wir müssen keine Funktionen hinnehmen, die süchtig machen“, sagte von der Leyen.
Beweislast bei den Plattformen
Die Kommission kehre die Beweislast um: Die Plattformen müssten nachweisen, dass sie sicher seien. Geplant ist zudem eine europäische App zur Altersverifizierung, die mit Reisepass oder Personalausweis eingerichtet wird und beim Zugriff auf Online-Dienste als Altersnachweis dient. Die Mitgliedsstaaten können sie eigenständig veröffentlichen oder in die digitalen Identitäts-Wallets integrieren, die bis Jahresende bereitstehen sollen.
Der österreichische Gesetzesentwurf für ein Mindestalter von 14 Jahren liegt seit Ende Juli zur Prüfung in Brüssel; die Kommission hat drei Monate Zeit. Betroffen wären unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat, nicht aber Messenger-Dienste. Auch Frankreich, Spanien, Dänemark und Griechenland arbeiten an nationalen Regeln. Das Europäische Parlament hatte im November 2025 ein Mindestalter von 13 Jahren gefordert. (APA)