Wien. Seit 1. Oktober gelten in Österreich die neuen gesetzlichen Regelungen für E-Mopeds. foodora stellt seine Flotte auf Fahrräder und E-Bikes um und nimmt E-Mopeds offiziell aus dem Betrieb. Mit 1. Oktober sind E-Mopeds in der foodora-Flotte nicht mehr erlaubt.
Klare Vorgaben für eingesetzte Fahrzeuge
Mit 1. Oktober dürfen für foodora-Lieferungen innerhalb der eigenen Flotte ausschließlich Fahrräder und E-Bikes eingesetzt werden. Die Nutzung eines E-Mopeds für foodora-Lieferungen stellt einen Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben dar und kann zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen. foodora informiert seine Rider fortlaufend über die geltenden Fahrzeugvorgaben und deren Auswirkungen.
Umstellung seit Monaten vorbereitet
foodora hat seine Rider bereits seit Juni 2026 regelmäßig über die bevorstehenden Änderungen informiert. Neben Informationen per E-Mail und Newsletter fanden während der Sommermonate Roadshows in mehreren österreichischen Städten statt. Dort konnten sich Rider über die neuen gesetzlichen Vorgaben, die Auswirkungen auf ihre Tätigkeit und die verfügbaren Angebote für den Fahrzeugwechsel informieren und offene Fragen direkt mit dem Unternehmen klären. Laut einer aktuellen Umfrage, die Oxford Economics für foodora Österreich durchgeführt hat, stimmen 71 Prozent der Befragten zu oder voll und ganz zu, dass foodora ausreichende Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Sicherheit ergreift.
Siebenstellige Investitionen und Kooperation mit Cycle
Um den Wechsel auf Fahrräder und E-Bikes auch praktisch zu erleichtern, hat foodora ein erhebliches Budget bereitgestellt und plant bis 2027 Investitionen im siebenstelligen Bereich. Ein zentraler Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit Cycle, einem auf die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes für Flotten spezialisierten Unternehmen. Über die Kooperation erhalten Rider Zugang zu Fahrrädern und E-Bikes zu attraktiven Konditionen sowie zu Wartungs- und Serviceleistungen.
„Wir haben uns frühzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereitet und unsere Rider über mehrere Monate hinweg bei der Umstellung begleitet. Neben klarer Information war uns wichtig, auch konkrete Lösungen für den Wechsel auf Fahrräder und E-Bikes zur Verfügung zu stellen“, sagt Dragan Milovanovic, Managing Director foodora Österreich.
Gemeinsame Initiative für mehr Verkehrssicherheit
Ergänzend zu den eigenen Maßnahmen beteiligt sich foodora an der Initiative des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) zur sicheren Umsetzung der neuen E-Moped-Regelungen. Im Rahmen der Kooperation werden spezielle Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller angeboten. foodora unterstützt teilnehmende Rider dabei mit einer Prämie von 50 Euro.
Beschäftigungsmodell bei foodora Österreich
Das Beschäftigungsmodell von foodora unterscheidet sich von anderen Modellen am österreichischen Markt: Rider sind bei foodora entweder als echte Dienstnehmer im Rahmen klassischer Arbeitsverträge oder als freie Dienstnehmer nach dem ASVG beschäftigt. Mit selbstständigen Freelancern im Sinne des GSVG arbeitet foodora in Österreich nicht. Auch freie Dienstnehmer sind sozialversichert und verfügen über Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig können sie ihre Arbeitszeiten und Arbeitsorte flexibel wählen. Im Krankheitsfall besteht ab dem vierten Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld.
„Unsere Rider sind in Österreich entweder angestellt oder als freie Dienstnehmer nach dem ASVG beschäftigt. Damit verbinden wir soziale Absicherung mit der Flexibilität, die für viele Rider bei dieser Tätigkeit wichtig ist“, sagt Milovanovic abschließend.
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