„Pickerlrechner“ beantwortet offene Fragen zur neuen §57a-Regelung
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Der „Pickerlrechner“ vom ÖAMTC macht die Systemumstellung bei der §57a-Regelung ab 19. Mai 2027 transparent.
MOBILITY BUSINESS Redaktion 20.10.2026

„Pickerlrechner“ beantwortet offene Fragen zur neuen §57a-Regelung

Ein Online-Tool des ÖAMTC zeigt Fristen und Übergangsregeln auf einen Klick.

WIEN. Im Mai 2027 ändern sich die §57a-Begutachtungsintervalle und damit verbundene Fristen für den Großteil des österreichischen Fahrzeugbestandes: Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt, gültig für Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und leichte Anhänger. Konkret heißt das, dass Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren überprüft werden, anschließend sind drei weitere Überprüfungen jeweils im Abstand von zwei Jahren vorgesehen, danach wieder jedes Jahr. "Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge", hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. „Mit unserem Pickerlrechner wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.

Online-Tool zum Selbst-Check 
Beim „Pickerlrechner“ handelt es sich um ein Online-Tool, mit dem Nutzer einfach prüfen können, welche Fristen und Regelungen für ihr Fahrzeug gelten. Der Rechner berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung sowie die Daten der aktuellen Plakette. Zusätzlich informiert er über mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette und die jeweils geltenden Übergangsregelungen. Prosenc: „Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen unter anderem stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsumenten mehr Klarheit geben.“ Den „Pickerlrechner“ und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die §57a-Überprpüfung findet man auf der Website des ÖAMTC: www.oeamtc.at/pickerlrechner

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