AWG: Inpflichtnahme von Plattformen für Verpackungsentpflichtung kommt
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RETAIL Redaktion 25.10.2021

AWG: Inpflichtnahme von Plattformen für Verpackungsentpflichtung kommt

Amazon, Wish & Co haften, wenn Marktplatzhändler an keinem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen – eine langjährige Kernforderung des HV wird damit endlich umgesetzt.

WIEN. Großer Erfolg für die FairCommerce-Initiative des Handelsverbands. In der Regierungsvorlage der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) findet sich eine entscheidende neue Bestimmung: Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen ab 1. Jänner 2023 in ihren Verträgen mit Primärverpflichteten (Handelsbetrieben) und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten und auch an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.

Wird das nicht sichergestellt, hat der Betreiber des elektronischen Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Primärverpflichteten von der Nutzung des elektronischen Marktplatzes auszuschließen. Gleiches gilt für sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten.

Dreijähriger Kampf des Handelsverbandes für Gesetzesänderung zahlt sich aus
"Der Handelsverband hat diese Gesetzeslücke als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir haben die verstärkte Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und Plattformen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Es freut uns sehr, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

"Heute ist ein Tag zum Feiern. Mit dieser Gesetzesänderung wird eine große Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen und mehr Fairness zwischen heimischen Betrieben und Unternehmen aus Drittstaaten geschaffen", so Will, Sprecher des österreichischen Handels.

Der Hintergrund: Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah anders aus: Vor allem Online-Händler aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil – und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Als Folge daraus kam es zu einer Umverteilung, die fast ausschließlich österreichische Händlerinnen und Händler belastet hat. Die neue Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen u.a. betreffend die Verpackungsentpflichtung stellt daher einen entscheidenden Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness dar. (OTS)

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