Bio-Dachverband fordert von EU-Kommission Verschiebung der neuen EU-Bio-Verordnung
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RETAIL Redaktion 23.04.2020

Bio-Dachverband fordert von EU-Kommission Verschiebung der neuen EU-Bio-Verordnung

Konzentration auf Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie notwendig – Inkrafttreten des neuen EU-Bio-Rechts mit 1. Jänner 2022 statt Anfang 2021.

WIEN. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen durch die aktuelle Covid19-Pandemie spricht sich der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, Ifoam EU, für eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr aus. Bio Austria ist Mitglied des Ifoam EU und stellt einen Vertreter in dessen Vorstand. In einem Schreiben vom 10. April 2020 an die EU-Kommission, die
Ratspräsidentschaft sowie den zuständigen Berichterstatter des
Europäischen Parlaments, fordert die Interessensvertretung der
europäischen Bio-Verbände eine entsprechende Verschiebung auf 1.1.2022. Nach derzeitigem Stand würde die neue EU-Bio-Verordnung ab 1.1.2021 zur Anwendung gelangen.

"Eine Verschiebung würde es den Biobäuerinnen und Biobauern sowie dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich im laufenden Jahr auf die derzeit im Vordergrund stehende adäquate Reaktion auf die Covid-19-Krise zu konzentrieren, um den EU-BürgerInnen eine gute Qualität und ausreichende Menge an Lebensmitteln zu bieten", betont Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann.

Bereits vor Ausbruch der Pandemie war die Ausarbeitung des für die Umsetzung notwendigen Sekundärrechts deutlich in zeitlichem Verzug. Selbst ohne die aktuell zu bewältigenden riesigen Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittel-Versorgung wäre die rechtzeitige Fertigstellung der Durchführungsbestimmungen in den notwendigen Qualität äußerst fraglich gewesen.

"Qualität geht vor Geschwindigkeit, das gilt besonders für einen
derart umfassenden und weitreichenden gesetzlichen Wirkungsbereich wie jenen der EU-Bio-Verordnung. Selbst ohne Corona-Krise wäre es ein Ritt auf der Rasierklinge gewesen, die notwendigen Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakte noch rechtzeitig auszuarbeiten, um den Biobauern sowie den anderen Akteuren in der Bio-Branche die notwendige Zeit zur Umsetzung neuer, teils bis heute noch nicht feststehenden Vorschriften zu ermöglichen. Unter den derzeitigen Voraussetzungen ist es aus unserer Sicht
schlicht unmöglich", erklärt Gertraud Grabmann zum Schreiben an die EU-Kommission. In einer Presseaussendung vom 17. April schließt sich der Österreichische Bauernbund der Position der Ifoam EU an und fordert seinerseits eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr. Bio Austria zeigt sich über diese Unterstützung der Interessen der Biobauern in der EU und besonders in Österreich durch den Bauernbund erfreut. (red)

Über Bio Austria
Bio Austria ist das Netzwerk der österreichischen Als größter Bio-Verband in Europa repräsentiert Bio Austria die österreichische Bio-Landwirtschaft und vertritt die
Interessen der Biobäuerinnen und Biobauern - mit 13.500 Mitgliedern und mehr als 400 Partnerunternehmen in der Wirtschaft. Nähere Informationen unter http://www.bio-austria.at

 

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