WIEN. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1438, der sogenannten Frühstücksrichtlinie, werden die Angaben zur Herkunft von Honig in Österreich transparenter. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie deren prozentualer Anteil auf dem Etikett ausgewiesen werden. Sammelbezeichnungen wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ sind dann nicht mehr zulässig. Die Maßnahme soll Konsumenten mehr Orientierung bieten und die Wettbewerbsbedingungen für die heimische Imkerei verbessern.
Bauernbund-Präsident Georg Strasser erklärt: „Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt österreichische Imker im fairen Wettbewerb.“ EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber, Chefverhandler der Richtlinie im Europäischen Parlament, betont: „Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen Transparenz für Konsumenten und stärken die heimische Imkerei.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig weist darauf hin, dass die Kennzeichnung auch bei importierten Honigen für Vergleichbarkeit sorgt: „Österreichische Produkte lassen sich so deutlicher von Importware unterscheiden.“ Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, ergänzt, dass die Regelung die Markttransparenz erhöht und die Positionierung heimischer Honige stärkt.
Vorgaben für Etiketten
Das Etikett muss das Herkunftsland des Honigs ausweisen. Bei Mischungen aus mehreren EU- oder Drittländern sind die Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zu nennen, ergänzt um Prozentangaben. Für Kleinpackungen unter 30 Gramm sind vereinfachte Angaben erlaubt. Die Regelung tritt am 14. Juni 2026 in Kraft; bereits gekennzeichnete Ware darf bis zum Abbau der Bestände verkauft werden.
Die Kennzeichnung soll auch die Rückverfolgbarkeit von Honig erleichtern und Transparenz im Markt erhöhen. Wolfgang Pointecker, Obmann von Biene Österreich, beschreibt dies als wichtigen Schritt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Für die heimische Imkerei, mit rund 33.000 Imkern, soll die Maßnahme die Sichtbarkeit österreichischer Produkte verbessern. Reinhard Hetzenauer, Obmann Stellvertreter von Biene Österreich, weist darauf hin, dass die Kennzeichnung zur Unterscheidung von Importhonig beiträgt. (red)
