•• Von Sabine Stehrer
BAD HOFGASTEIN. Sie waren eine langjährige Forderung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK): Teilkassenverträge. Nun gibt es sie, nur bestehe für Ärzte nicht in allen Bundesländern gleichermaßen die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, hieß es kürzlich in einem Hintergrundgespräch beim European Health Forum Gastein (EHFG) in Bad Hofgastein mit Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). Durch die Gesundheitsreform sollen mehr Teilzeitkassenverträge möglich werden, sagte sie. Und: „Damit könnten beispielsweise Spitalsärzte in den geplanten Facharztzentren zusätzlich als Kassenärzte arbeiten.“ So wären in den Facharztzentren etwa auch tagesmedizinische Eingriffe auf Kasse möglich. Von zusätzlichen Teilkassenverträgen verspricht sich die Regierung Schumann zufolge eine höhere Zahl an Kassenärzten. Die Einführung der Verträge hatten ÖVP, SPÖ und Neos bereits im Regierungsprogramm vermerkt.
1450: Einbau von Telemedizin
Ein weiterer Fokus der Gesundheitsreform liegt laut Schumann auf der Digitalisierung. So soll in die Gesundheitshotline 1450 Telemedizin eingebaut werden. Außerdem sei vereinbart worden, aus der staatlichen Gesundheitsseite gesundheit.gv.at eine Wegweiser- und Vermittlungsplattform zu machen. Gesundheitsinformationen verschiedener Organisationen sollen dort zusammengeführt werden, „um die Menschen nicht im Internet in der freien Wahl eines nicht kontrollierten Informationssystems untergehen zu lassen“.
Nach dem Stand der Dinge in Sachen Gesundheitsreform gefragt, sagte die Ministerin: „Wir sind in der Abstimmung der gesetzlichen Umsetzung der einzelnen Strukturteile.“ Man wolle schnell vorankommen.
Apps: Regulierung geplant
Auch Gesundheits-Apps wurden beim EHFG thematisiert. Weltweit gebe es bereits mehrere 100.000. Deren Qualität sei von den Nutzern oft schwer einzuschätzen. Während die EU deshalb bereits eine ISO-Zertifizierung von Gesundheits-Apps plant, plane Österreich ein eigenes Regulierungssystem mit dem Gesundheitsministerium als Gatekeeper, war zu hören. Ziel sei, dass ärztlich verordnete Apps von der Sozialversicherung bezahlt werden.