EU AI-Act: Seit gestern muss KI sich outen
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Mathias Lipp-Rosenthal i
MARKETING & MEDIA Redaktion 03.08.2026

EU AI-Act: Seit gestern muss KI sich outen

Ab 2. August gelten neue Vorgaben für den Umgang mit KI-generierten Inhalten. Mathias Lipp-Rosenthal zeigt auf, welche Auswirkungen die neuen Regeln für Unternehmen haben und worauf beim Einsatz von KI zu achten ist.

Gastkommentar  ••• Von Mathias Lipp-Rosenthal

Seit gestern, dem 2. August gilt einer der wichtigsten Abschnitte der europäischen KI-Verordnung: Wer eine Maschine im Einsatz hat, muss das sagen. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen und -Videos brauchen einen Hinweis. Für die meisten Unternehmen im Land, die längst mit Chatbots, KI-Bildern oder automatisierten Texten arbeiten, wird aus einer abstrakten Verordnung ein Alltagsthema. Bisher war es dem Zufall überlassen, ob ein Kunde merkt, dass er mit einem Bot chattet, oder ob ein Foto tatsächlich eines ist. Ab sofort ist das Pflicht, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Der Chatbot muss sich vorstellen
Die Grundregel ist einfacher, als das Gesetz vermuten lässt. Niemand soll unwissentlich mit einer Maschine reden oder ein Bild für ein Foto halten, das nie aufgenommen wurde. Konkret heißt das für den Arbeitsalltag:

  • Chatbots (Art. 50/1). Wer mit einem Kunden-Bot spricht, muss das gleich zu Beginn des Gesprächs erfahren, nicht im Kleingedruckten der AGB. Ausnahme: Es ist ohnehin völlig offensichtlich, dass eine Maschine antwortet.
  • Maschinenlesbar (Art. 50/2). Eine unsichtbare Markierung in jedem KI-Output. Verantwortlich dafür ist der Tool-Anbieter, also OpenAI, Google, Meta oder Midjourney, umgesetzt über eingebettete Metadaten oder ein Wasserzeichen wie SynthID. Für Sie als Nutzer bedeutet das: nichts zu tun, außer die Markierung beim Export nicht zu entfernen.
  • Sichtbar (Art. 50/4). Ein erkennbares Label am veröffentlichten Inhalt, etwa dem Bild oder Video. Verantwortlich dafür sind Sie als Veröffentlichende, umgesetzt über einen klar wahrnehmbaren Hinweis, zum Beispiel das offizielle EU-Symbol für KI-Inhalte.
  • Kreativ versus nicht kreativ. Ein fotorealistisches KI-Bild oder eine geklonte Stimme, die als echt durchgehen könnten, brauchen das sichtbare Label. Eine Illustration oder ein bewusst künstliches Motiv wirkt nicht echt und braucht keines. Bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken genügt ein dezenter Hinweis, etwa in der Bildunterschrift.
  • Texte. KI-generierter Text zu Themen von öffentlichem Interesse muss gekennzeichnet werden, außer ein Mensch hat ihn geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung dafür. Wer einen KI-Rohtext also gegenliest und freigibt, muss ihn nicht auszeichnen.

Nutzen ist etwas anderes als Bauen
Die zweite Beruhigung liegt in einer Unterscheidung, die im Gesetz zentral ist: zwischen jenen, die KI bauen, und jenen, die sie bloß benutzen. Fast jedes heimische Klein- und Mittelunternehmen gehört zur zweiten Gruppe. Wer ChatGPT, Midjourney oder ein Chatbot-Werkzeug einkauft, gilt als Betreiber und muss offenlegen, einschulen und mitschreiben. Die schwere Last mit technischer Dokumentation liegt bei den Anbietern, nicht in der Agentur in Graz.

Für die großen Basismodelle selbst, etwa GPT, Gemini oder Claude, gelten seit 2. August 2025 eigene Pflichten zu Dokumentation und Trainingsdaten nach Art. 51 ff., deren Durchsetzung durch das KI-Büro der EU-Kommission ab 2. August 2026 beginnt. Das betrifft die Modellhersteller, nicht die Unternehmen, die diese Werkzeuge einsetzen.

 Kontrollieren wird vorerst niemand
Bleibt die Frage, die in jeder Runde kommt: Was passiert, wenn man es nicht tut? Ehrliche Antwort für Österreich: Zum Stichtag gibt es noch keine Behörde, die es prüfen könnte. Das Gesetz dazu wird laut Bundeskanzleramt gerade erst ausgearbeitet. "Ein konkreter Zeitpunkt kann auf Grund laufender Gespräche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden", hieß es auf Anfrage der APA. Erste Anlaufstelle bleibt die KI-Servicestelle der RTR.

Die Pflicht hängt nicht an der Behörde. Sie gilt ab 2. August, mit Aufsicht oder ohne. Der Strafrahmen reicht in Millionenhöhe, für kleine Unternehmen greift die niedrigere Variante, und am Anfang steht üblicherweise eine Frist zur Nachbesserung, kein Bescheid. Tätig wird man auf Beschwerde.

 Was ab Montag 2. August zu tun ist
Drei Dinge, mehr braucht es zunächst nicht: Legen Sie fest, wer welchen Inhalt wie kennzeichnet. Prüfen Sie, ob Ihre Tool-Anbieter die technische Markierung mitliefern. Und setzen Sie eine Schulung an, damit im Team klar ist, worauf es ankommt.

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede und Brückenbauer zwischen Technologie und Organisationen. Er unterstützt Unternehmen dabei, durch Technologie effizienter und schlagkräftiger zu werden.

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