Fernsehfonds mit neuen Förderregeln
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MARKETING & MEDIA Redaktion 12.05.2026

Fernsehfonds mit neuen Förderregeln

RTR Medien sieht nach dem ersten Einreichtermin 2026 positive Effekte durch Genderbonus und höhere Förderschwellen.

WIEN. Der Fernsehfonds Austria unterstützt zum ersten Einreichtermin 2026 insgesamt 70 Projekte mit einem Fördervolumen von knapp 10,8 Mio. Euro. Gefördert werden 13 internationale sowie sechs nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen sowie 51 Dokumentationen. Laut RTR Medien entfallen 59,3% der Mittel auf den „Exzellenzbonus“ und 40,7% auf klassische Herstellungsförderungen für kleinere Produktionen.

Mit den neuen Richtlinien wurden 2026 ein Genderbonus sowie höhere Mindestherstellungskosten eingeführt. Produktionen müssen nun mindestens 100.000 Euro Herstellungskosten aufweisen, um förderfähig zu sein. Ziel sei es laut RTR Medien, Preis- und Gehaltsdruck in der Branche entgegenzuwirken und fairere Produktionsbedingungen zu schaffen.

Genderbonus erstmals verpflichtend
Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, erklärt: „Der Fernsehfonds wirkt traditionell auch als Lenkungsinstrument für faire Kooperationsverträge zwischen Medienveranstaltern und Produktionsfirmen. Nun können ausschließlich Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 100.00 Euro beim Fernsehfonds um eine Förderung ansuchen. Damit wirkt der Fonds in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld bei allgemein steigenden Kosten, einem Preis-Dumping von Produzenten und dem Gehaltsdruck auf Beschäftigte entgegen und hebt stattdessen die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten auf ein tragfähiges Niveau.“

Die so gestiegenen Voraussetzungen für eine Herstellungsförderung erfüllten dennoch 51 Dokumentar-Produktionen, denen in Summe rund 4,4 Millionen Euro Fördermittel zugesagt sind. Zum Vorjahrestermin waren es 60 Projekte.

Zudem wurde erstmals ein Genderbonus eingeführt. Die maximale Förderquote von 30% der Herstellungskosten ist nun nur mehr bei mehrheitlich weiblichem Personal möglich. Andernfalls liegt die Förderobergrenze bei 28%. Beim ersten Fördertermin 2026 erfüllten 24 der 51 Herstellungsförderungen beziehungsweise 47% der Projekte die Kriterien für den Genderbonus.

„Exzellenzbonus“ ausgeschöpft
Neben der Herstellungsförderung stellt der „Exzellenzbonus“ das zweite Fördersegment des Fernsehfonds Austria dar und wird zusätzlich zu der Filmförderung FISA+, die beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, bewilligt. Der „Exzellenzbonus“ unterstützt Produktionen mit hoher Wertschöpfung in Österreich. Insgesamt wurden dafür rund 6,4 Mio. Euro zugesagt. Davon entfallen knapp 4 Mio. Euro auf 13 internationale Produktionen, die laut RTR Medien rund 48 Mio. Euro am Filmstandort Österreich investieren sollen.

Restmittel des Förderbudgets stehen ausschließlich dem „Fernsehfonds klassisch“ zur Verfügung und können zwischen 1. Juli und 1. September 2026 beantragt werden. (red)

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