„Inszenierte Aufregung”
© Werner Müller
Gastautor Werner Müller ist Geschäftsführer des Fachverbands Film- und Musikwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich.
MARKETING & MEDIA Redaktion 06.07.2018

„Inszenierte Aufregung”

Fairness sollte auch ein Anliegen der Internetwirtschaft sein, findet Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbands Film- und Musikwirtschaft.

Gastkommentar ••• Von Werner Müller

WIEN. Mit einigem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass jedes Mal, wenn von der Internetwirtschaft die Übernahme von Verantwortung für ihre Inhalte gefordert wird, die ISPA die Meinungsfreiheitskeule schwingt. Ist die ISPA ein Lobbyist von großen Plattformen wie Facebook und Google/YouTube?

Lizenzierung von Inhalten

Der in Diskussion stehende Artikel 13 des EU-Urheberrechtspakets – die vielzitierte Value Gap-Bestimmung – bezieht sich nämlich ausschließlich auf Firmen, deren Zweck es wie bei YouTube primär ist, User-Uploads (UUC) von Filmen und Musik durch Weitergabe von Daten und Werbung zu monetarisieren. (Value Gap bezeichnet die Differenz zwischen den Erlösen der Plattformen und den Zahlungen, die an die Rechteinhaber fließen; Anm.) Dieses Geschäftsmodell, von dem es im Übrigen außer Vimeo und YouTube am österreichischen Markt wohl kein weiteres mehr gibt, soll nun primär dazu verpflichtet werden, die ­Inhalte zu lizenzieren.

Erst wenn diese Lizenzierung nicht erfolgreich ist, sind „geeignete andere Maßnahmen zu ergreifen”, wobei Artikel 13 1b zum Schutz der Meinungsfreiheit explizit verbietet, das gesamte Internet zu „filtern”. Wozu also die inszenierte Aufregung, wenn nicht, um einige Großunternehmen zu unterstützen, die von dem Wertschöpfungsabfluss zulasten der Kreativen bestens leben und deren Wertschöpfung sicher nicht in Österreich, sondern in Silicon Valley stattfindet? Wird hier bewusst eine leicht nachprüfbare Fehlinformation verbreitet? Noch einmal: Der Artikel 13 betrifft nur einen kleinen Teil der Internetwirtschaft und betrifft die Freiheit von Bloggern, nichtkommerziellen Plattformen, Onlinepressemedien oder von „Wikipedias” in keiner Weise und bedeutet nur eine Lizenzierungsverpflichtung für Content Sharing-Plattformen; der Geltungsbereich ist hinlänglich eng definiert. Alles andere ist Meinungsmache!

Rechtliche Schlupflöcher

Beim Value Gap geht um die ­großen Online-Oligopole, die den Markt dominieren und von kreativen Inhalten (Film und Musik) ungeheuer profitieren und alle rechtlichen Schlupflöcher ausnützen, um die Urheber nicht vergüten zu müssen. Der Value Gap will diesen unfairen Markt regulieren – nicht mehr und nicht weniger. Fairness sollte doch auch ein Anliegen der Online-Wirtschaft sein, umso mehr als die kleinen Internetserviceprovider, die die ISPA angeblich vertritt, von diesem Paragrafen gar nicht betroffen sind.

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