Urteil gegen Booking.com
© Florian Lechner
Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV.
MARKETING & MEDIA Redaktion 18.12.2025

Urteil gegen Booking.com

Das Landgericht Berlin verurteilt Booking.com wegen wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln. Das Urteil stärkt die europaweite Sammelklage der Hotels.

BERLIN/WIEN. Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln. Ersatzfähig seien Schäden seit dem 1. Jänner 2013. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird aber bereits als wegweisend bewertet. Paritätsklauseln seien kein legitimes Wettbewerbsinstrument.

Reaktionen der Hotelbranche
„Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf weiß, was Hotels seit Jahren erleben: Bestpreisklauseln haben den Wettbewerb verzerrt und Betriebe finanziell geschädigt“, erklärt Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). „Booking.com ist mit dem Versuch gescheitert, dieses System rechtlich zu rechtfertigen.“

Signalwirkung für Sammelklage
Das Urteil hat nach Angaben der ÖHV erhebliche Bedeutung für die europaweite Sammelklage von mehr als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam. Das Verfahren der deutschen Hotels diene als rechtliche Blaupause. Die Höhe des Schadensersatzes werde in Folgeverfahren geklärt. Veit betont: „Dieses Urteil gibt der Sammelklage massiven Rückenwind. Wer seine Marktmacht missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den Schaden geradestehen – auch rückwirkend. Das ist ein wichtiges Signal für Hotels in ganz Europa, ihre Rechte konsequent einzufordern.“ (red)

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