Handelsverband begrüßt EU-Zollreform und fordert mehr Kontrollen
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Rainer Will, Handelsverband
RETAIL Redaktion 17.09.2026

Handelsverband begrüßt EU-Zollreform und fordert mehr Kontrollen

WIEN/BRÜSSEL. Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag in zweiter Lesung die Reform des EU-Zollrechts beschlossen. Der Handelsverband begrüßt den neuen Unionszollkodex, die zentrale EU-Zollbehörde und den gemeinsamen Customs Data Hub. Drittstaatenplattformen werden künftig als zollrechtliche Importeure behandelt und sind damit selbst für korrekte Angaben, Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich.

„Der Handelsverband fordert seit Jahren, dass Drittstaatenplattformen zollrechtlich als Importeure gelten. Wer Waren in der Europäischen Union verkauft, muss auch dafür Verantwortung übernehmen, dass diese korrekt deklariert, sicher und rechtskonform sind“, betont Rainer Will, Geschäftsführer des freiwilligen, überparteilichen und unabhängigen Handelsverbands.
Milliarden Kleinsendungen, kaum Kontrollen

2025 gelangten fast 5,9 Milliarden niedrigwertige Artikel aus Drittstaaten in die EU – 26 % mehr als im Jahr davor und durchschnittlich rund 16 Millionen pro Tag. Dem standen lediglich 82 Kontrollen je einer Million Sendungen gegenüber, was einer Kontrollquote von 0,0082 % entspricht.

Wie notwendig mehr Kontrollen sind, zeigen EU-weite Schwerpunktaktionen: Bei einer solchen Kontrolle entsprachen im Vorjahr 64 % von mehr als 20.000 überprüften Spielwaren und kleinen Elektroprodukten nicht den europäischen Vorschriften.

Die neue EU-Zollbehörde in Lille und der Customs Data Hub sollen Informationen künftig zentral bündeln, Risiken analysieren und die nationalen Behörden bei Kontrollen unterstützen. Damit die Systeme bis 2028 wie vorgesehen greifen, fordert der Handelsverband einen raschen Ausbau der personellen, technischen und analytischen Kapazitäten.

„Mehr Daten allein stoppen noch kein einziges unsicheres Produkt. Wir brauchen deutlich mehr Tempo beim Aufbau moderner IT-Systeme, leistungsfähiger Datenanalysen und ausreichender personeller Kapazitäten für den tatsächlichen Vollzug. Die Behörden müssen digitale Risikohinweise rasch in tatsächliche Warenkontrollen übersetzen können“, fordert Handelssprecher Will.
Zwei Euro Handling Fee als Untergrenze

Die Zollreform sieht zudem eine EU-weite Handling Fee für niedrigwertige E-Commerce-Importe vor. Die konkrete Höhe wird noch von der Europäischen Kommission festgelegt. Nach Angaben des Handelsverbands soll die Gebühr ab 1. November eingehoben werden und mindestens zwei Euro betragen.

„Die Gebühr muss spürbar, EU-weit einheitlich und vollständig von den verursachenden Drittstaatenplattformen getragen werden. Sie muss sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten abdecken. Zwei Euro können daher nur die Untergrenze sein. Die Plattformen müssen auch einen angemessenen Beitrag leisten, um Schäden und Folgekosten durch unsichere, falsch deklarierte oder nicht rechtskonforme Importe auszugleichen“, erklärt Will.

Seit 1. Juli 2026 gilt für Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro ein EU-weiter Pauschalzoll von drei Euro pro Produktkategorie. Laut Österreichischer Post ging das Paketvolumen aus Fernost nach der Einführung um 26 % zurück. In Belgien wurden seit Einführung des Pauschalzolls 53 % weniger Kleinsendungen unter 150 Euro angemeldet. Gleichzeitig hat sich dort die Zahl der regulären Einfuhranmeldungen über 150 Euro mehr als verdoppelt. Bis 16. August nahm der belgische Zoll 223,7 Millionen Euro aus dem neuen Pauschalzoll ein.

Der Handelsverband spricht sich zugleich gegen die ab 1. Oktober vorgesehene österreichische Paketsteuer von 2,40 Euro pro Onlinebestellung aus. Diese belaste neben internationalen Plattformen auch mehr als 4.000 heimische Händler, die über große Marktplätze verkaufen, sowie filialisierte Händler in Österreich.

„Die EU-Zollreform setzt bei der Einfuhr aus Drittstaaten, bei der Verantwortung der Plattformen und bei den Kontrollen an – also dort, wo das Problem entsteht. Die österreichische Paketsteuer belastet hingegen auch tausende rechtskonforme österreichische Händler und bedroht auch Traditionshäuser, die sich in Richtung der willkürlich gewählten Umsatzschwelle von 100 Mio. Euro entwickeln. Sie schafft in der vorliegenden Form zusätzliche Bürokratie, erhöht den Preisdruck für heimische Händler und löst das Vollzugsproblem bei Fernostimporten nicht“, so Will abschließend. (red)

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