VEVEY/BREGENZ. Eine Familie aus Dornbirn hat gegen Nestlé eine Klage wegen potenziell verunreinigter Säuglingsnahrung eingebracht. Das Verfahren betrifft einen Rückruf Anfang 2026, bei dem mehrere Chargen von BEBA-Pre-Produkten betroffen waren.
Die Eltern des Kleinkinds machen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Schmerzengeld und Pflegeaufwand geltend. Laut einem Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ handelt es sich um den ersten österreichischen Zivilprozess im Zusammenhang mit dem Rückruf.
Das Kind der Familie war Ende 2025 mit der betroffenen Säuglingsnahrung gefüttert worden und litt den Angaben zufolge von Mitte November bis Ende Dezember unter täglichem Erbrechen, Atemnot und Gewichtsverlust. Nachdem die betreffende Charge nicht mehr verwendet wurde, hätten sich die Beschwerden gebessert.
Nestlé hatte Anfang 2026 weltweit Säuglingsnahrung zurückgerufen. Hintergrund war eine mögliche Belastung mit Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus. Das Bakterium selbst wurde während des Herstellungsprozesses abgetötet, der hitzestabile Giftstoff konnte jedoch im Pulver verbleiben. Nach einem ersten Rückruf im Jänner wurde dieser im Februar auf weitere Chargen ausgeweitet.
Auch Produkte anderer Hersteller waren von vergleichbaren Rückrufen betroffen. Nestlé verwies darauf, dass die in Stichproben gemessenen Werte sehr niedrig gewesen seien. (APA/red)