••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Bekanntlich tritt die neue Steuerreform per 1.1. 2016 in Kraft.
Viele Änderungen kommen dem Steuerzahler zugute, aber nicht alle. Fährt man einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, werden die Fahrer zur Kasse gebeten: Ist der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs über 130 Gramm pro km, erhöht sich der Sachbezug um ein halbes Prozent, was eine monatliche Versteuerung von maximal 960 Euro bedeutet.
Es kommt auf den Ausstoß an
„Für Dienstwagennutzer, bei deren Fahrzeug der CO2-Ausstoß unter 130 Gramm pro Kilometer liegt, ändert sich hingegen auch 2016 nichts”, erklärt Nigel Storny, Geschäftsführer von LeasePlan Österreich. Bei ihnen ist ein monatlicher Sachbezug in der Höhe von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten oder maximal 720 € fällig.
Für den Sachbezug maßgeblich ist die CO2-Grenze im Jahr der Anschaffung des Dienstwagens. „Wird die CO2-Grenze missachtet, kann es zu einer Verteuerung des Dienstwagens um bis zu einem Drittel kommen. Dies heißt beispielsweise für einen Mittelklassewagen, dass – im Vergleich zum Vorjahr – pro Jahr um 1.000 Euro oder mehr anfallen”, warnt Storny.
2020: Obergrenze 118 Gramm
Jährlich fällt die CO2-Grenze um weitere drei Gramm, sodass 2020 ein Wert von 118 Gramm die Obergrenze bildet. „Ein Entgehen aus der Steuerfalle ist teilweise nur durch einen Fahrzeugwechsel, aber auf jeden Fall durch eine umsichtige Fahrzeugplanung möglich”, sagt Storny. „Daher ist eine Car-Policy, die regelmäßig angepasst wird, unentbehrlich.”
Knapp eine Million Firmenfahrzeuge gibt es in Österreich. Für viele ist ein Dienstauto zugleich Anreiz und Motivationsfaktor. „Welchem Mitarbeiter welches Auto zusteht, darf keine willkürliche Wahl sein – andernfalls drohen Unstimmigkeiten im Unternehmen”, erklärt Storny. „Die Steuerreform verschärft diese Situation.”
Ein wichtiges Instrument für die Geschäftsleitung ist daher die Car-Policy. Diese regelt genau, wem auf welcher Hierarchiestufe im Unternehmen welches Auto zusteht. Durch die neue Steuerreform kommt es beim Dienstwagen auf die richtige Wahl an – nur so kann der Mitarbeiter, und im Endeffekt auch das Unternehmen, die neue steuerliche Regelung optimal umsetzen.
Umstieg auf E-Mobil lohnt sich
Begünstigt sind in der neuen Steuerreform Elektroautos; für sie ist kein Sachbezug fällig und auch für die kommenden Jahre sieht die Verordnung keinen vor.
Elektroautos sind vor allem im urbanen Bereich eine Option für viele Dienstwagennutzer und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dies belegen auch jüngste Zahlen des Verbands der europäischen Automobilhersteller (ACEA): EU-weit sind die Neuzulassungen im zweiten Quartal 2015 um 53% gestiegen.
Steuerbegünstigung streichen?
Dem Umweltdachverband ist die Erhöhung des Sachbezugs noch zu wenig. „Dass Dienstwagen in der Alpenrepublik steuermäßig begünstigt werden und damit der motorisierte Individualverkehr weiter gefördert wird, ist angesichts des ungebremst voranschreitenden Klimawandels ein Aberwitz und zudem sozial ungerecht”, kritisiert Präsident Franz Maier.
„Es muss endlich Schluss sein mit dieser umweltschädlichen Subventionierung”, fordert Maier eine gesetzliche Nachbesserung. „Die siebente nationale Hausaufgabe in puncto Klimaschutz ist Sache von Finanzminister Schelling und lautet: Die umweltschädliche Steuerbegünstigung für Dienstwagen muss im Sinne einer klimagerechten Zukunft gestrichen werden!”