Droht totale Netzüberwachung?
© Christian M. Kreuziger
Harald Kapper, Gründer und ­Geschäftsführer von kapper.net.
ADVISORY PAUL CHRISTIAN JEZEK 22.05.2015

Droht totale Netzüberwachung?

„Österreichische NSA” „Verfassungsschützer könnten jeden Beliebigen im Internet überwachen, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen”

Beim geplanten Staatsschutzgesetz stößt nicht „nur” der Einsatz von V-Leuten auf massive Kritik.

Wien. „Die geplante Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes ist ein Angriff auf die Fundamente der rechtsstaatlichen Ordnung in Österreich”, schäumt die Opposition. „Sollte die Bundesregierung nicht zur Besinnung kommen und das Gesetz tatsächlich bis Juli durchpeitschen, kann sie sich schon jetzt auf einen heißen Sommer vorbereiten. Wir werden alle rechtsstaatlichen Mittel – von Demonstrationen in allen größeren Städten angefangen, bis zum Gang vor den Verfassungsgerichtshof – ausschöpfen, um das Abdriften in den Spitzelstaat zu verhindern.”

Unter Generalverdacht

Hier werde die Büchse der Pandora geöffnet, lauten die Warnungen auch von NGOs. Der Generalverdacht gegenüber allen rechtstreuen Bürgern werde durch die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Überwachung, ohne dass es hierzu eines richterlichen Erlasses bedarf, verstärkt und der Willkür Vorschub geleistet, wird argumentiert.
„Ihr Ziel, mehr Sicherheit zu schaffen verfehlt die Gesetzesänderung in Gänze. Dieses Gesetz ist eine Bedrohung für die Privatsphäre aller Menschen in diesem Land. Die angestrebten Befugnisse gehen viel zu weit; eine VDS ist fast harmlos dagegen – wir brauchen keinen Geheimdienst; es genügt, dass uns die NSA überwacht; einer ‚Stasi' in Österreich wäre damit Tür und Tor geöffnet; George Orwell lässt grüßen.”

Tiefe Eingriffe

Doch nicht „nur” nicht an der Macht befindliche politische Parteien und NGOs üben teilweise heftige Kritik, auch die Wirtschaft ist mit dem geplanten Staatsschutzgesetz alles andere als glücklich. „Die Verfassungsschützer könnten jeden Beliebigen im Internet überwachen, ohne dafür irgendwo Rechenschaft ablegen zu müssen”, warnt Harald Kapper, Geschäftsführer des Internet-Providers kapper.net. „Die Polizei darf heute schon Internet-Adressen und Bewegungsmuster verfolgen, aber das nur richterlich kontrolliert und protokolliert; dieser Schutz muss erhalten bleiben.”
Der Entwurf des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass die Behörden das Handy und die Internet-Nutzung von Verdächtigen – und ihren Bekannten – beobachten dürfen. Ob jemand als verdächtig gilt, entscheiden die Ermittler dabei selbst.
Wenn jemand ins Visier der Behörden gerät, müssten die Telekom-Firmen und Provider jederzeit bekannt geben, welche Standortdaten sein Handy liefert und mit welcher IP-Adresse er im Netz unterwegs ist. „Das sind tiefe Eingriffe in die Privatsphäre und die Grundrechte, die unbedingt Kontrolle und Transparenz erfordern”, betont Kapper. „Sonst könnte im Prinzip jeder von uns heimlich von den Behörden beobachtet werden.”

Wer bewacht die Wächter?

Die Lösung ist eigentlich schon vorhanden: In Österreich gibt es seit 2012 die sogenannte Durchlaufstelle für den kontrollierten Austausch zwischen Polizei und Providern. Diese Durchlaufstelle ist eine gesicherte Computeranlage, die als geschützter Briefkasten dient.
Fordert die Polizei Auskünfte bei einem Provider an, landet diese Anforderung in der Durchlaufstelle und geht von dort zum Provider; dieser schickt die Antworten über die Durchlaufstelle retour.
Dieser Datenaustausch erfolgt hoch verschlüsselt und wird automatisch versiegelt protokolliert. Diese Protokolle werden jährlich dem Parlament übermittelt. Das beugt Missbrauch vor und schützt persönliche Daten. „Die Verwendung der Durchlaufstelle soll im Staatsschutzgesetz ausdrücklich vorgeschrieben werden”, fordert Kapper. „Damit erfolgen Internet-Ermittlungen auch weiterhin in einem rechtsstaatlichen Rahmen und unter parlamentarischer Kontrolle.”

Keine Vorratsdaten

Den neuerlichen Vorschlag, eineVorratsdatenspeicherung (VDS) nach deutschem Vorbild nochmalszu versuchen, hält Harald Kapper für skurril. „Was in Deutschland derzeit betreffend der Speicherfristen angedacht wird, entspricht doch in Wirklichkeit weitgehend den Regeln, die wir in Österreich sowieso bereits haben.”
Kapper findet etwaige neue Ansätze und Vorhaben in diese Richtung folgerichtig obsolet: „Wir brauchen keine neuerliche Diskussion über eine Vorratsdatenspeicherung, der Höchstgerichte bereits eine eindeutige Absage erteilt haben.”
Die Vorratsdatenspeicherung wurde ja 2014 vom Europäischen Gerichtshof und vom österreichischen Verfassungsgerichtshof als grundrechtswidrig eingestuft und außer Kraft gesetzt.

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