Festplattenabgabe ab 1. Oktober
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Die intensive Diskussion über die Festplattenabgabe geht in die Zielgerade.
ADVISORY 12.06.2015

Festplattenabgabe ab 1. Oktober

Status quo Weiter Bedenken seitens der Wirtschaft

Wien. „Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass ab 1. Oktober 2015 in Österreich nun ausdrücklich im Gesetz Speichermedien auch in Smartphones, Laptops und Computern einer Urheberrechtsabgabe unterliegen werden – damit kommt es zu einer weiteren Belastung der Wirtschaft, die wir nach wie vor ablehnen”, sagt Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer. „Allerdings ist es gelungen, die Belastungen für betroffene Unternehmen einigermaßen einzugrenzen.”

Damit gemeint sind die doppelte Deckelung der Höhe der Speichermedien- und Reprografieabgabe, der Verzicht auf die Einführung einer Gerätekettenvergütung sowie die Einführung einer klaren Regelung, dass die Abgabe im Fall von geringen Schäden für Urheber durch die Privatkopie gänzlich entfällt, was z.B. bei Spei-cherkarten in Fotoapparaten gilt.

Runter mit den Obergrenzen

Auch für die Zukunft gibt der Entwurf Mechanismen und Tarifkriterien wie die doppelte Deckelung vor, die vor übermäßigen Erhöhungen der Zahlungen schützen sollen.
„Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen sind aber jedenfalls zu hoch und müssen noch deutlich gesenkt werden”, fordert Schön und verlangt auch eine „Gleichbehandlung von ausländischen Plattformen und Anbietern mit heimischen Firmen”. Wie die Telekom-Branche darüber denkt, lesen Sie auf Seite 51.(red)

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