••• Von Alexander Haide
WIEN. Seit 2. Februar 2025 gelten erste Bestimmungen des EU AI Act. Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Die Einhaltung der Bestimmung lohnt sich, denn etwaige Haftungen können sonst teuer werden.
Individuell angepasst
Das BFI Wien hat ein kompaktes Schulungsangebot entwickelt, das es Unternehmen einfach und kostengünstig erlaubt, die eigene Belegschaft AI Act-konform zu schulen. „Wir wissen, dass es hier noch bei vielen Unternehmen Unsicherheit gibt“, sagt BFI Wien Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger. „Daher haben wir ein modulares E-Learning entwickelt, das alle Anforderungen des Art. 4 AIA abdeckt und sowohl optisch wie inhaltlich individuell auf die Unternehmensbedürfnisse angepasst werden kann.“
Das Schulungsprogramm umfasst drei Unterrichtseinheiten, kann zeit- und ortsungebunden absolviert werden und bietet einen strukturierten und praxisnahen Einstieg in das Thema KI, inklusive offiziellem Kompetenznachweis. „Das heißt, Unternehmen sparen sich die Raumplanung oder Terminabstimmung für die Schulung und stellen dennoch sicher, AI-Act-konform aufgestellt zu sein“, so Lackinger. Infos: www.bfi.wien/business
