Die sorgen für Ihr Recht beim Reisen
© APA/dpa/Arne Dedert
UrlaubsbluesManchmal geht bei einer Reise etwas schief. Österreicher können einer gerechtfertigten Entschädigung gelassen ent­gegensehen.
DESTINATION Redaktion 02.05.2025

Die sorgen für Ihr Recht beim Reisen

Probleme mit Bahn, Bus, Schiff, Flug? Ansprechpartner ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

••• Reinhard Krémer

WIEN. Die Urlaubssaison naht in Riesenschritten – und damit steigt auch die Zahl jener Reisen, wo nicht alles ganz so glatt geht: Gepäck kommt verspätet oder gleich gar nicht, die Bahn lässt einen am Bahnsteig verkommen, der Flieger hebt nicht ab und man sitzt in der Einöde nahe Timbuktu fest. Das ist alles andere als lustig – aber man darf zumindest auf Entschädigung hoffen, sobald man wieder in heimischen Gefilden ist.

Passagiere haben Rechte

Österreicher haben es hier deutlich besser als Inhaber anderer Reisepässe. Denn während diese sich oft an Unternehmen halten müssen, die vom mühsam erkämpften Trostpflaster noch etwas herunterreißen, tritt der Österreicher, frei nach Grillparzer, hin vor jeden – und lässt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, kurz apf, für sich arbeiten.

Der Clou daran: Diese staatliche Agentur ist nicht nur höchst effizient (vom Autor selbst getestet: Geld war nach apf-Intervention in zehn Tagen am Konto; Anm.), sondern auch noch völlig kostenlos.

Mit der apf ans Geld kommen

Alles, was Sie dafür tun müssen ist, mit dem jeweiligen Unternehmen Kontakt aufzunehmen und Ihre Forderung geltend machen. Sollte die Antwort abschlägig ausfallen oder will man Ihnen nicht die volle Summe zugestehen, dann mailen Sie Ihren Schriftverkehr und alle Unterlagen an die Experten der apf. Das gilt für alle Bahn-, Bus-, Flug- und Schifffahrtsunternehmen im Wirkkreis der EU.

Für Flüge gilt das zum Beispiel, wenn Sie einen Flug aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (bzw. Schweiz, Norwegen und Island) antreten oder Sie einen Flug aus einem Drittstaat in die Europäische Union mit einer Airline, welche ihre Hauptniederlassung in der EU hat, wahrnehmen.
Nix wirds also zum Beispiel mit einer Entschädigung bei einem verspäteten oder gecancelten Flug mit Egypt Air innerhalb Afrikas bzw. wenn es dabei mit dem Gepäck hapert.

Es geht auch mit der Post

Ein Schlichtungsantrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular bei der apf einzubringen. Sollte das nicht möglich sein, können Schlichtungsanträge postalisch eingereicht werden – Daten siehe Infobox.

Das steht Ihnen für Flugverspätungen von drei Stunden oder mehr zu: bei Flügen bis zu 1.500 km: 250 €, bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: 400 €, bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 400 € und bei Flügen über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 600 €.

Rechnungen aufheben

Weitere Betreuungsleistungen bei Abflugverspätung, wie etwa eine Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel, richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.

Ein Tipp der apf-Experten: Immer alle Rechnungen aufbewahren!

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