Wartezeit verlängert
© smarterpix/lacheev
Die telemedizinische Beratung der ÖGK soll vorrangig über das Gesundheitstelefon 1450 angefordert werden können.
HEALTH ECONOMY Redaktion 09.11.2026

Wartezeit verlängert

Die telemedizinische Ambulanz der ÖGK sollte schon längst in Betrieb sein. Doch nun heißt es weiter: Bitte warten.

•• Von Sabine Stehrer

WIEN. Seit 1. April dieses Jahres sollte die telemedizinische Ambulanz der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Betrieb sein. Doch daraus wurde nichts, und es wird auch nichts aus der zuletzt für Anfang 2027 angekündigten Eröffnung. Das teilte ein Sprecher der ÖGK kürzlich auf Anfrage von medianet mit.

Komplexes Verfahren
Die neuerliche Verzögerung habe mehrere Gründe. Darunter jenen, dass das Projekt „vergaberechtlich begleitet“ werde, das „Verfahren komplex“ sei, „Bewilligungen erforderlich“ und „Einsprüche möglich“ seien.
Wann es die neue medizinische Versorgung des weitaus größten Krankenversicherungsträgers Österreichs geben wird? Man rechne damit, dass das lange Warten auf den Service nach dem ersten Quartal 2027 ein Ende haben wird, jedenfalls aber noch im Lauf des kommenden Jahres. Die ÖGK arbeite jedenfalls mit Hochdruck am Aufbau der telemedizinischen Ambulanz, hieß es noch seitens der ÖGK.

Mit dem neuen Angebot verfolgt die Gesundheitskasse eigenen Angaben zufolge das Ziel, ihren bundesweit rund 7,6 Mio. Versicherten einen „einfachen, sicheren und raschen Zugang zu medizinischer Erstberatung durch Allgemeinmediziner“ zu ermöglichen. Die Beratung via Bildschirm soll vorrangig über das Gesundheitstelefon 1450 angefordert werden können. Den Versicherten soll sie gleich mehrere Vorteile bringen. Etwa eine medizinische Versorgung auch zu Randzeiten, den Wegfall von Anfahrtswegen und Wartezeiten sowie eine rasche Orientierung in der Frage, ob doch ein Arztbesuch nötig ist.

Seit Mitte 2025 geplant
Bereits Mitte 2025 hatte die ÖGK bekanntgegeben, ein telemedizinisches Angebot schaffen zu wollen. Damals wurde ein Partner gesucht, der die technischen und organisatorischen Dienstleistungen liefern sollte. Man wollte noch im selben Sommer Angebote vorliegen haben. Doch Ende August erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Ausschreibung für nichtig. Beanstandet wurde, dass Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage nicht präzise genug dargestellt waren.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL