Booster für 5G
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Regulator RTR-Geschäftsführer Telekommunikation und Post Klaus M. Steinmaurer: „Nutzer profitieren vom rascheren Netzausbau, Mobilfunkanbieter können wiederum Kostensynergien lukrieren.”
INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 19.01.2024

Booster für 5G

Wettbewerb ist gesichert: Infrastrukturkooperation von Drei und Magenta erhält grünes Licht von TKK.

WIEN. „Mit Ende des vergangenen Jahres können Drei und Magenta beim Ausbau ihrer 5G-Netze zusammenarbeiten und in einem bestimmten Umfang aktive Netzkomponenten beispielsweise zur Signalverarbeitung oder zur Netzsteuerung gemeinsam nutzen. Die Regulierungsbehörde TKK hat diesbezüglich letztes Jahr ihr OK gegeben”, informiert Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Zum Verfahrensablauf

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Kooperationen über aktive Netzkomponenten für mobile Kommunikationsdienste der TKK (Telekom-Control-Kommission) zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Drei und Magenta machten von diesem Verfahren als Erste Gebrauch und zeigten eine beabsichtigte Kooperation bei der Nutzung aktiver Netzkomponenten an.

Im Prüfverfahrens waren auch die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt involviert. Sie anerkannten die zusätzliche Versorgung durch die Kooperation und forderten dass die Vorteile der Kooperation auch virtuellen Mobilfunkanbietern (z.B. HoT oder spusu) weitergegeben werden. Was sowohl Drei als auch Magenta zusagten. Weitere Auflagen betreffen Berichtspflichten sowie den Netzausbau. So ist etwa eine Netzkonsolidierung und ein Rückbau von Standorten, die im direkten Zusammenhang zur Active Sharing Vereinbarung stehen, untersagt.
Auch die Überlassung von Drei-Frequenzen in den Bereichen 700, 900, 1500 und 1800 MHz an Magenta zur Bündelung von Frequenzressourcen („Spectrum Pooling”) wuren von der TKK genehmigt.

Schnellerer Ausbau

Aus Sicht der Regulierungsbehörde ermöglicht die Kooperation einen schnelleren und weitergehenden Ausbau der Versorgung mit Mobilfunk und die Realisierung von Kostensynergien, etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Masten und aktiver Infrastruktur.

Wovon wiederum Verbraucher profitieren würden. „Die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturkomponenten bringt somit im Fall dieser Kooperation eine Win-Win-Situation”, so Steinmaurer abschließend. (hk)

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