WIEN. Hintergrundmusik gehört in vielen Betrieben zum Alltag und wird zunehmend mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt. Die AKM warnt laut Aussendung davor, davon auszugehen, dass solche Musikwerke grundsätzlich lizenzfrei seien. Auch KI-generierte Musik könne bestehende Urheberrechte verletzen.
Urheberrechtliche Einordnung
Paul Fischer, Leiter der Rechtsabteilung der AKM, erklärt, grundsätzlich könne auch KI-Musik Urheberrechte an bestehenden Liedern verletzen. „Das ist in gar nicht so wenigen Fällen sogar so, zumal die KI bekannte Musik nachahmt, indem sie die wahrscheinlichsten Elemente bestehender Songs für die Generierung neuer Musik verwendet. Klar, dass dann auch Plagiate darunter sein werden, für die selbstverständlich bezahlt werden muss“, so Fischer.
Unterschied zwischen KI-generiert und KI-assistiert
Laut AKM ist zwischen rein KI-erzeugter und KI-assistierter Musik zu unterscheiden. Werde Musik lediglich durch einfache Prompts ohne weiteres menschliches Zutun erzeugt, handle es sich um rein KI-generierte Werke. Bei detaillierten Prompts, Bearbeitungen, Auswahlen und menschlichen Ergänzungen spreche man hingegen von KI-assistierter Musik, die als urheberrechtlich geschützt gelte und bei öffentlicher Nutzung lizenzpflichtig sei.
Rolle der AKM und Lizenzfragen
Die AKM vertritt nach eigenen Angaben das gesamte Weltrepertoire, darunter auch KI-assistierte Werke von Rechteinhabern, die Mitglied der AKM oder einer ausländischen Schwestergesellschaft sind. Auch Werke von Nichtmitgliedern könnten unter die erweiterte kollektive Lizenz fallen, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch des Rechteinhabers vorliege.
Risiken bei freier Musik
Die AKM weist zudem darauf hin, dass sogenannte freie Musik, etwa unter Bezeichnungen wie royalty-free, public domain oder Creative Commons, nicht automatisch frei von Rechten sei. Nutzungsbedingungen wie Namensnennung, Einschränkungen der kommerziellen Nutzung oder Bearbeitungsverbote seien zu beachten. Auch bei gemeinfreien Werken könne es geschützte Bearbeitungen oder Aufnahmen geben.
Nachweispflichten und Haftung
Bei kommerzieller Nutzung von KI-Musik müsse im Einzelfall nachvollziehbar dargelegt werden, wie ein Musikstück entstanden sei. Erforderlich seien unter anderem eine Dokumentation des Schöpfungsprozesses sowie eine Titelliste mit verfügbaren Metadaten. Die AKM warnt vor der Nutzung von KI-Diensten ohne Lizenzvereinbarung mit der AKM oder austro mechana. Fischer erklärt: „Es ist wahrscheinlich, dass Betriebe, die solche nicht lizenzierten Systeme für ihre Hintergrundbeschallung verwenden, jedenfalls für die weitere Verwendung von KI-Musik haften, egal ob damit Plagiate erzeugt werden oder nicht.“
Empfehlung der AKM
Die AKM empfiehlt laut Aussendung, vor dem Einsatz von KI-generierten, KI-assistierten oder freien Musikwerken im öffentlichen Raum eine klare Lizenzvereinbarung abzuschließen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. (red)
