Der Anschein des Verdachts ist zu viel
MARKETING & MEDIA Redaktion 23.05.2025

Der Anschein des Verdachts ist zu viel

Wieder gibt es Plagiatsvorwürfe in der Branche – wie man darauf vermutlich nicht reagieren sollte.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

 

FRAPPIEREND. Im September 2022 habe ich in medianet eine lange und aufwändig recherchierte Geschichte über Plagiate in der Werbebranche veröffentlicht. Aus damals aktuellem Anlass thematisierte ich zunächst eine und später mehrere Kampagnen der Werbeagentur Jung von Matt Donau, die viel Aufsehen und Kritik hervorriefen – wegen der „frappierenden Ähnlichkeit”, wie es damals Georg H. Jeitler, ein Sachverständiger für Urheberfragen, formulierte.

Aber: Jeitler meinte im selben Interview bereits damals: „Rechtlich ist meiner Ansicht nach wenig an der Sache dran. Wichtig ist zu verstehen, dass das Urheberrecht keinen Konzeptschutz kennt.”
Nun gibt es erneut den Vorwurf, dass JvM ­Donau eine Kampagne für die Kleine Zeitung von vor über zehn Jahren kopiert haben soll – diesmal für den eigenen Kunden Burger King. Die Kampagne wurde zudem beim CCA für die Venus eingereicht. Die Parallelen will nicht nur eine damals an der Kreation beteiligte Person erkennen. Es sind zum Teil auch dieselben Personen involviert – damals für Ogilvy und die Kleine Zeitung, heute für JvM Donau und Burger King.
Bei JvM wehrt man sich gegen die Vorwürfe und sieht keine Ähnlichkeiten. Beim CCA verweist man auf die Regeln, die ein Streichen der Kampagne nicht ermöglichen würden.
Was bleibt, ist aber die Frage: Wie reagiere ich auf so einen Vorfall? Ich habe beide Kampagnen gesehen – und selbst als Laie ist die Ähnlichkeit in Idee und Umsetzung nicht abzustreiten.
Aber was ist in der Werbung überhaupt noch original – und was nur ein „Lookalike”, wie es der CCA neuerlich statt Plagiat nennt?
Natürlich entstehen unabhängig von einander ähnliche Ideen immer wieder unbeabsichtigt. Aber: Es ist das eine, eine bereits dagewesene Idee neu zu interpretieren. Es ist etwas anderes, wenn man schon darauf aufmerksam gemacht wird, an Eineichungen festzuhalten.
Denn selbst wenn man völlig schuldlos ist: Will man sich selbst, aber vor allem auch dem eigenen Auf­traggeber eine öffentliche Diskussion dieser Art zumuten?

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