Der Countdown
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Datenschutz 2018 treten weitreichende Veränderungen in Kraft.
MARKETING & MEDIA Gianna schöneich 13.10.2017

Der Countdown

Die Jahrestagung zum betrieblichen Datenschutz der ARGE Daten fand vergangene Woche statt.

••• Von Gianna Schöneich

WIEN. Das Gesetz zur Anpassung des österreichischen Datenschutzrechts (Datenschutz Anpassungsgesetz 2018) wurde im Nationalrat beschlossen, und der Countdown bis zur Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) läuft. Am 5. Oktober fand die Jahres­tagung der ARGE Daten, der österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, statt. Ganz im Zeichen der DSGVO, die im Mai 2018 wirksam wird, erhielt die Tagung den Titel „Betrieblicher Datenschutz 2017”.

Im Zentrum dieser standen die Auswirkungen der EU-Datenschutzreform auf Betriebe, die Datenschutzbehörde, den Datenschutzbeauftragten und Kunden. Einblicke erhielten die Teilnehmer außerdem in Praxis-Fragen aus dem betrieblichen Alltag.

Die Kernelemente

In seiner Keynote „Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018” stellte Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt, u.a. die Kernelemente der DSGVO vor. So beispielsweise die Ausweitung der räumlichen Geltung (Sitz und Marktortprinzip), die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung mit der Einwilligung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke ­(Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen, lebenswichtiges Interesse, öffentliches Interesse oder Ausübung hoheitlicher Gewalt, berechtigtes Interesse) oder die Voraussetzungen für die Einwillung sowie Einwillung eines Kindes.

Ein Praxisbericht lieferte ­Judith Leschanz, Leiterin der Abteilung Data Privacy A1. So wurde beispielsweise bei A1 eine neue Einwillungserklärung etabliert. Diese ist nicht mehr Teil der AGB, die Zustimmung zur Datenverwendung erfolgt somit separat zu den AGBs von A1; außerdem setzt man im Unternehmen auf eine klare, präzise Sprache. Ebenfalls neu bei A1 ist das Selfcare-Tool auf A1.net: In einem abgesicherten Bereich können Kunden ihre Einwillungseinstellungen jederzeit einsehen und ändern.

Weitere Referenten

Dem Zusammenhang zwischen DSGVO und dem Arbeitsrecht widmete sich in seinem Vortrag der Universitätsprofessor ­Martin Risak.

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nahm sich Ernst O. Wilhelm, Chief Privacy Officer für GFT Technologies SE, vor.
Dass die neue DSGVO auch Veränderungen im Gesundheitsbereich nach sich zieht, zeigte Markus Kastelitz, Senior Researcher und Senior Consultant, Research Institute – Zentrum für digitale Menschenrechte.
Unter dem Titel „Privacy by design/default in der betrieblichen Praxis” referierte Walter Hötzendorfer, Senior Researcher und Senior Consultant in der Research Institute AG & Co KG.

Abschlussdiskussion

Die Tagung endete mit einer Diskussion zum Thema „EU-Datenschutz-Grundverordnung – Auswirkungen auf österreichische Betriebe”. Es diskutierten: Georg Beham, Grant Thornton Uni­treu GmbH, René Bogendorfer, Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting, Wolfgang Goricnik, Arbeiterkammer Salzburg, Georg Markus Kainz, quintessenz.

Die ARGE Daten bietet zahlreiche Veranstaltungen an. So auch eine Ausbildungsreihe zum „betrieblichen Datenschutzbeauftragten”. Alle Termine und weitere Informationen finden sich online unter:
www.argedaten.at

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