Wenn sich Steuersätze ändern: Auf die Kassensoftware kommt es an
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MARKETING & MEDIA Advertorial 17.02.2026

Wenn sich Steuersätze ändern: Auf die Kassensoftware kommt es an

In der Praxis stoßen viele Kassensysteme bei solchen Anpassungen jedoch an ihre Grenzen – auch in kleineren Betrieben wie Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Brot oder Milch wirkt auf den ersten Blick unkompliziert. In der Praxis stoßen viele Kassensysteme bei solchen Anpassungen jedoch an ihre Grenzen – auch in kleineren Betrieben wie Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften.

Steuersatzänderungen betreffen weit mehr als einen Prozentwert. Unternehmen müssen neue Sätze im gesamten Kassensystem korrekt hinterlegen, Kommastellen berücksichtigen und Belege gesetzeskonform ausweisen. Wer zu spät reagiert, riskiert fehlerhafte Bons, zusätzlichen Aufwand im Tagesgeschäft und Probleme bei Prüfungen. Ältere Systeme erfordern oft technische Nachrüstungen, Updates oder sogar einen Systemwechsel.

Markus Knasmüller, Geschäftsführer von BMD, betont: „Moderne Kassensysteme lassen sich gut an neue Steuersätze anpassen. Entscheidend ist eine professionelle Vorbereitung und Umsetzung.“

Die BMD Kassensoftware als Teil der integrierten BMD Business Software bildet gesetzliche Änderungen flexibel und sicher ab. Sie unterstützt mehrere sowie nicht-ganzzahlige Steuersätze, weist diese am Kassenbon automatisch korrekt aus, entwickelt Funktionen laufend gemäß gesetzlichen Vorgaben weiter und erfüllt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) nahtlos.

Sind Updates oder Nachrüstungen erforderlich, entstehen ohne entsprechende Vereinbarung schnell zusätzliche Kosten und Zeitaufwand.

Ein Wartungsvertrag schafft hier Klarheit. Betriebe mit Wartungsvertrag erhalten notwendige Updates in der Regel automatisch, gesetzliche Anpassungen stehen frühzeitig bereit. „Für User/innen mit Wartungsvertrag und automatischen Updates entstehen meist weder nennenswerte Kosten noch Aufwände. Ohne Wartungsvertrag fallen jedenfalls Kosten für erforderliche Softwareanpassungen an“, so Knasmüller.

Die RKSV bleibt ein wirksames Instrument gegen Manipulation. Eine aktuelle, regelmäßig gewartete Kassensoftware gewährleistet eine korrekte und lückenlose Belegerstellung – im laufenden Betrieb ebenso wie bei Prüfungen.

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