Gericht wies VKI-Musterklage ab
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MOBILITY BUSINESS Redaktion 01.06.2018

Gericht wies VKI-Musterklage ab

LINZ. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im VW-Skandal eine juristische Niederlage erlitten. Das Landesgericht Linz wies die erste Muster-Rückabwicklungsklage des Vereins gegen einen Autohändler ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der VKI überlegt, zu berufen.

Die Sammelklagsaktion des Vereins betrifft das nicht, denn da will der VKI gegen die VW AG in Deutschland vorgehen, nicht gegen einzelne Händler.
Mit der nunmehr erstinstanzlich abgeschmetterten Klage hatte der VKI stellvertretend für eine Autobesitzerin die Rückabwicklung des Kaufvertrags begehrt. Vorsorglich wurde auch eine Wertminderung geltend gemacht. Beide Ansprüche bestehen aber nach Ansicht des Landesgerichts Linz nicht. (APA)

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