ÖAMTC fordert Reform bei E-Scooter-Regeln
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MOBILITY BUSINESS Redaktion 29.07.2026

ÖAMTC fordert Reform bei E-Scooter-Regeln

Uneinheitliche Leistungsgrenzen in Europa führen zu Rechtsunsicherheit. Ein E-Scooter-Test des ÖAMTC zeigt, dass viele im Handel erhältliche Modelle wegen zu hoher Motorleistung in Österreich nicht zugelassen sind.

WIEN. In Österreich dürfen E-Scooter auf öffentlichen Straßen nur genutzt werden, wenn die Bauartgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist und die Höchstleistung maximal 600 Watt beträgt. Gerade letzteres führe oft zu Unsicherheiten, erklärt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf: „Uns erreichen immer häufiger Anfragen, in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung zwischen Höchst- und Dauerleistung.“

Die hersteller- und handelsseitigen Informationen seien oft unklar. „Es steht zu vermuten, dass die uneinheitliche Gesetzgebung in Europa die Ursache dafür ist. So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich, nicht, was der Motor kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann“, so Wolf weiter.

Dass Handlungsbedarf besteht, verdeutlicht ein E-Scooter-Test des Mobilitätsclubs und seiner Partnerorganisationen: Alle zehn untersuchten Modelle überschritten die in Österreich erlaubte Höchstleistung von 600 Watt und dürfen hierzulande auf öffentlichen Straßen nicht genutzt werden. „Dass zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass in Österreich viele E-Scooter unterwegs sind, die nach derzeitiger Rechtslage illegal sind – und das trotz regelkonformer Begrenzung auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit“, fasst Wolf zusammen.

Der ÖAMTC schlägt eine ergebnisoffene Prüfung der Rechtslage vor: „Wir schlagen dafür einen runden Tisch mit allen Akteuren, darunter die zuständigen Ministerien, Handel, Hersteller und Konsumentenschutz, vor“, hält Wolf fest. Wer einen handelsüblichen Roller kaufe, müsse darauf vertrauen können, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet werden dürfe. Wolf warnt: „Derzeit besteht die Gefahr, dass man erst bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall erfährt, dass der im guten Glauben gekaufte Scooter eigentlich verboten ist.“ Mögliche Folgen reichen von Verwaltungsstrafen bis zu Haftungs- und Versicherungsfragen. (red)

Weiterführende Informationen und Details zum Test finden sich unter oeamtc.at.
 

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