Kontinuität In den vergangenen, wirtschaftlich turbulenten Jahren wurde uns bewusst, wie glücklich wir in Österreich über die ausgeprägte Struktur an Klein- und Mittelbetrieben sind. Als widerstandsfähige Stütze unseres Wirtschaftsstandorts sorgen sie – erfreulicherweise vielfach als Familienunternehmen – für Kontinuität und Stabilität, Investitionen und Arbeitsplätze sowie wirtschaftliches Leben in allen Regionen. Bei rund 45.000 heimischen Betrieben steht in den nächsten zehn Jahren die Übergabe an einen Nachfolger an. Das ist gewaltig, betrifft es doch 27 Prozent aller KMU und somit 451.000 Arbeitsplätze bzw. 30 Prozent aller Beschäftigten. Die Unternehmensübergabe ist daher nicht nur eine entscheidende Phase für den jeweiligen Betrieb, sondern auch für den Wirtschafts- und Lebensstandort Österreich.
Die Übergabe selbst ist mitunter schwierig: Rückzugszeitpunkt, Pensionsantritt, Erbrecht, Steuern und viele weitere Faktoren spielen mit. In vielen Bereichen können die Junge Wirtschaft und die Wirtschaftskammern essenzielle Unterstützung leisten. Für uns gilt: Jeder einzelne Betrieb zählt. Denn kann ein Betrieb nicht übergeben werden, wird jahrelange Aufbauarbeit zunichtegemacht. Das ist besonders fatal, da die Wirtschaftskraft eines übergebenen Betriebs in der Regel vier Mal so hoch ist wie die eines neu gegründeten.
Weichen für die Zukunft stellen
Rechtliche und steuerliche Stolpersteine müssen dringend aus dem Weg geräumt werden. Dazu zählen veraltete Regelungen des Erbrechts, überhöhte Mietanpassungen oder auch die zu bezahlende Einkommenssteuer bei sogenannten entgeltlichen Betriebsübergaben unter Familienangehörigen, die oft nur aus Nominal- und nicht aus Realgewinnen resultiert. Der derzeit geltende Freibetrag von 7.300 Euro gehört daher dringend auf das Fünffache angehoben und die Verteilung der Steuerschuld von drei auf fünf Jahre ermöglicht. So kann verhindert werden, dass Übernehmer bereits bei ihrem Start zur Aufnahme von Krediten gezwungen werden.Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, den Unternehmen Investitionen oder die Schaffung von Jobs zu erleichtern. Sämtliche Begünstigungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes sollten daher auch für Betriebsübergaben gelten. Das heißt: Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter sollten im ersten Jahr keine Beiträge zur Unfallversicherung, Dienstgeberbeiträge, Dienstgeberzuschläge usw. entrichtet werden müssen.Die Zigtausend Übergaben der nächsten Jahre sind eine riesige Chance für unseren Wirtschafts- und Lebensstandort. Stellen wir die Weichen auf Zukunft und nützen wir sie.
Amelie Groß, Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Wirtschaft (zuständig für Nachfolger und Unternehmensübergaben); www.jungewirtschaft.atDie abgedruckten Gastkommentare geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Wir behalten uns das Recht auf Kürzung vor.