BRÜSSEL/WIEN. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) nimmt die Europäische Union Greenwashing ins Visier. Irreführende Werbeaussagen sollen ab 27. September 2026 der Vergangenheit angehören. Ein „legitimes Ziel“, wie Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbandes (MAV) einräumt. Weil der Gesetzgeber aber säumig sei, diese Vorgabe in nationales Recht zu übertragen, würden nun „negative Folgen für die heimische Wirtschaft“ drohen, meint Thumser – und fordert Rechtssicherheit für die heimische Industrie.
Ruf nach einer Übergangsfrist
„Gerade im Sinne der Umwelt ist es für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar, wenn einwandfreie Produkte allein wegen geänderter Kennzeichnungsvorgaben an der Packung nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Folgen sind zusätzlicher Müll, Food-Waste und Kosten für alle Marktteilnehmer. Wir brauchen noch vor dem Sommer praktikable Übergangslösungen“, betont Thumser.
Konkret fordert der MAV gemeinsam mit heimischen Unternehmen, dass Produkte und Verpackungen, die bereits vorproduziert wurden, noch bis zum 26. März 2027 neu in den Handel gebracht werden dürfen – also bis zu sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln. Diese Produkte sollen im Sinne der Umweltfreundlichkeit auch danach weiterverkauft werden dürfen, bis die Lagerbestände aufgebraucht sind. Zudem verlangen die Unternehmen klare und europaweit einheitlich gültige Regeln in der EmpCo-Umsetzung. Beispielsweise sei nicht klar, ab wann ein Produkt rechtlich als „im Handel“ gilt. Es gelte, Rechtsunsicherheiten und neue Streitfälle zu vermeiden.
Claims im Fokus
Kern der Richtlinie ist, dass Unternehmen Umwelt-Claims wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ künftig nur noch unter strengeren Voraussetzungen verwenden dürfen – damit drohen Abmahnungen, Verkaufsstopps, Rückruf- und Umverpackungsmaßnahmen oder gar die Vernichtung bereits produzierter Bestände. (red)
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