„Eine neue Massensteuer durch die Hintertür“
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RETAIL Redaktion 29.05.2026

„Eine neue Massensteuer durch die Hintertür“

Handelsverband-Vizepräsident und Otto Österreich-Chef Harald Gutschi kritisiert die geplante Paketsteuer.

• Von Oliver Jonke und Paul Hafner

Am Dienstag endete die zweiwöchige Begutachtungsfrist für die umstrittene Paketabgabe, in Kraft treten soll sie mit 1. Oktober 2026. Ihre Einführung erhitzt weiterhin die Gemüter in der Handelsbranche – kommt sie schließlich in einer ganz anderen Form, als noch im Jänner angedacht, wie Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Österreich und Vizepräsident des Handelsverbands, im Gespräch mit medianet-Herausgeber Oliver Jonke in Erinnerung ruft.

Nicht treffsicher
„Ursprünglich gedacht war die Paketsteuer als Kompensation der Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel – beschränkt auf Zusendungen aus Drittstaaten, vor allem China“, blickt Gutschi zurück. Im Gespräch gewesen sei dabei eine Höhe von sieben Euro. Dann stellte sich bekanntlich heraus: „Das geht aus EU-rechtlichen Gründen nicht.“ Und so wurde aus einer Abgabe, die dem heimischen und europäischen Handel nutzen hätte können und sollen – Stichwort „Level Playing Field“ – eine Steuer, die genau das Gegenteil bewirken könnte: Die Abgabe, die im Herbst schlagend wird, betrifft nämlich sämtliche Unternehmen im Versandhandel mit einem Umsatz von 100 Mio. € pro Jahr.  Davon betroffen sind indes nicht nur heimische Größen wie Otto, Niceshop oder MediaMarkt, sondern obendrein auch rund 4.000 kleine Händler, die ihre Ware über größere Online-Marktplätze (wie jenem Amazons) verkaufen.

Kunde kommt zum Handkuss
„Mit der Paketabgabe in dieser Form kommt eine neue Massensteuer durch die Hintertür, welche die Hälfte aller Onlinebestellungen trifft. Sie wird den Online-Einkauf für alle Konsumentinnen und Konsumenten im Land verteuern und damit die Inflation befeuern“, prognostiziert Gutschi. Vulnerable Gruppen, die Medikamente benötigen oder Menschen am Land, die keine Kaufalternative haben, werde die Steuer mit voller Wucht treffen.

Mit dieser Einschätzung steht Gutschi nicht allein da. „Asiatische Plattformen, die eigentlich der Adressat für die Regelung waren, werden hier Wege finden, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Übrig bleiben am Ende die heimischen Händler und Konsumenten“, kritisiert etwa Alexander Smuk, Obmann der Fachgruppe Versand- und Internethandel in der WKNÖ.

Dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausnahme für „Click & Collect“ eher wenig Entlastung bringen dürfte, untermauert eine Analyse des Instituts für Handel, Absatz und Marketing (IHaM) der JKU Linz. Dieser Vertriebsweg machte 2025 nicht einmal sechs Prozent der heimischen Online-Ausgaben aus, Tendenz sinkend. Die Dominanz internationaler Anbieter ohne Filialnetz mache eine Abholung oft unmöglich: 87% der österreichischen Online-Shopper kaufen bei Amazon, 58% bei Plattformen wie Temu oder Shein. Zudem bevorzugen laut den Forschern 59% der Konsumenten ausdrücklich die Zustellung nach Hause.

Einsparen statt neue Steuern
Eine Gegenfinanzierung mittels neuer Steuer sei vermeidbar, ist Gutschi überzeugt: Es gäbe „Möglichkeiten ohne Ende, Ausgaben zu senken“, allen voran bei der Bürokratie und Verwaltung – wenn nur der politische Wille da wäre. „Österreich hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem“, betont Gutschi.
Den heimischen Onlinehandel zu besteuern sei „völlig kontraproduktiv“, da er doch zentraler Wachstumstreiber für den Handel sei. „Man wollte die fernöstlichen Plattformen treffen, stattdessen trifft man jetzt die österreichischen Versender – und zwar nicht nur die zehn bis fünfzehn großen Onlineshops, sondern auch rund 4.000 kleine Händler, die auf Marktplätzen verkaufen.“ Müssen diese nun zwei Euro pro Paket bzw. Bestellung zahlen, ginge es ihnen an die Existenzgrundlage. Die unweigerliche Konsequenz für Kunden: Weniger Angebot und höhere Preise.

Europarechtlich bedenklich
„Meiner Meinung nach – und laut Gutachten der renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei Dorda – wird die Paketsteuer rechtlich nicht halten, da diese mehrfach verfassungs- und unionswidrig ist“, meint Gutschi – ein Standpunkt, den XXXLutz-Pressesprecher Thomas Saliger mit ihm teilt. Auch aus Sicht weiterer Rechtsexperten und Verfassungsjuristen birgt die Paketsteuer diverse verfassungsrechtliche Bedenken, v.a. aufgrund unsachlicher Differenzierungen wie der willkürlichen Umsatzschwelle. Im Raum steht etwa eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes; potentiell könnte auch die Erwerbsfreiheit eingeschränkt sein.

Eine Lose-lose-Situation?
Gutschi rechnet vor: Die Mehrwertsteuersenkung bringe einem Haushalt rund sechs Euro pro Monat („linke Tasche“) und wirke über die Gießkanne auf alle Haushalte, die Paketsteuer koste wiederum geschätzt sechs Euro pro Haushalt („rechte Tasche“) – ein Nullsummenspiel.  „Aktuell liegt der Onlineanteil bei den Non-Food-Ausgaben bei 30 Prozent. Alle wirtschaftlichen Prognosen gehen davon aus, dass er in einigen Jahren bei 50 Prozent liegen wird. Deshalb trifft diese Steuer auch die Stationärhändler massiv, da sie in die 100-Millionen-Euro-Grenze hineinwachsen werden“, prophezeit Gutschi. Die Steuer sei ein „enormer Verwaltungsaufwand“ für die Händler ebenso wie für den Staat, der das „gar nicht ausreichend administrieren“ könne – und die Haushalte hätten auch nichts davon. Gutschis Fazit: „Wenn so zukunfts- und enkelfitte Politik ausschaut, dann gute Nacht, Österreich!“

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