BRÜSSEL. Große Unternehmen in der EU dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten: Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisher galt die Entsorgung oft als günstiger als Lagerung, Aufbereitung oder Wiederverkauf. Ausnahmen gelten etwa, wenn Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist. Laut EU-Kommission werden europaweit jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden, mit rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
Greenpeace kritisiert fehlende Strafmöglichkeit
Greenpeace begrüßt die EU-Vorschrift als „wichtigen historischen Meilenstein“, warnt aber, das Verbot drohe in Österreich „ins Leere zu laufen“: Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) habe das vorgeschriebene nationale Begleitgesetz bisher nicht umgesetzt, wodurch keine Strafen festgelegt seien. Die Vernichtung neuwertiger Kleidung sei damit zwar verboten, bleibe aber straffrei. Laut Greenpeace wurden allein 2021 in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von 155 Millionen Euro vernichtet.
Unterschiedliche Reaktionen aus der Branche
Der Handelsverband Deutschland sieht mögliche Vorteile für Konsumenten, etwa mehr reduzierte Ware über Outlets oder Second-Hand-Kanäle, warnt laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth aber vor zusätzlichen Kosten für Lagerung und Sortierung. Der Modeverband GermanFashion begrüßt das Verbot als wichtiges Signal, sieht die eigentliche Herausforderung laut Hauptgeschäftsführer Thomas Lange aber bei günstiger Ultra-Fast-Fashion außereuropäischer Anbieter. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert das Gesetz als Bürokratie ohne echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. (red)