WIEN. Mit 1. Juli 2026 sinkt die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Der österreichische Lebensmittelhandel sieht sich auf die Umstellung vorbereitet und will den Steuervorteil vollständig an die Kunden weitergeben. Nach Angaben des Handelsverbands investierten die Unternehmen insgesamt rund sechs Millionen Euro in die Anpassung von Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen.
„Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt. Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten“, betont Rainer Will, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands. „Ab 1. Juli profitieren die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar vom Steuervorteil bei den begünstigten Produkten.“
Die Steuerreduktion betrifft tausende Artikel. Laut Handelsverband war die Umsetzung insbesondere für kleine und mittelständische Händler mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden. Grundlage für die Begünstigung ist eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes. Welche Produkte unter den ermäßigten Steuersatz fallen, wurde gesetzlich festgelegt und orientiert sich an der zolltariflichen Einreihung nach der Kombinierten Nomenklatur.
Komplexe Abgrenzungen bei einzelnen Produkten
Zu den begünstigten Waren zählen unter anderem frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte und ungefüllte Teigwaren, Brot sowie Speisesalz. Gleichzeitig ergeben sich durch die gesetzlichen Vorgaben zahlreiche Abgrenzungen. So können etwa Naturjoghurt und Fruchtjoghurt unterschiedlich besteuert werden, ebenso verschiedene Skyr-Produkte je nach Herstellungsweise. Auch bei Brot und Gebäck, Butter und Joghurtbutter oder Blattspinat und Cremespinat gelten unterschiedliche Steuersätze.
„Die Abgrenzungen im Steuerrecht sind sehr komplex. Das ist nicht die Entscheidung des Handels, wir folgen hier ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben. Wir empfehlen den Konsumentinnen und Konsumenten, bei Fragen zu einzelnen Produkten die Infoseite des Finanzministeriums zu konsultieren. Der Handel ist Umsetzer, nicht Gesetzgeber“, stellt Rainer Will klar.
Die gesetzliche Grundlage für die Umsatzsteuersenkung wurde im Mai im Nationalrat beschlossen. Nach Angaben des Handelsverbands wurden Kassensysteme, Preisauszeichnungen und die IT-Infrastruktur rechtzeitig angepasst.
„Der österreichische Lebensmittelhandel steht für Verlässlichkeit, Transparenz und höchste Qualität. Wir haben die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Mehrwertsteuersenkung ab dem ersten Tag reibungslos bei den Kundinnen und Kunden ankommt. Ein großer Dank gebührt allen 125.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lebensmittelhandels, die diese Umstellung für die heimische Bevölkerung ermöglicht haben“, so Handelssprecher Rainer Will. „Gleichzeitig ersuchen wir um Verständnis, dass einzelne Abgrenzungen unmittelbar aus dem Gesetz resultieren und nicht vom Handel getroffen wurden.“ (red)