WIEN. Mit dem Inkrafttreten der EU-Frühstücksrichtlinie am 14. Juni 2026 darf der klassische Brotaufstrich wieder unabhängig von der Fruchtart als „Marmelade“ bezeichnet werden. Bisher war dieser Name ausschließlich Fruchtaufstrichen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, während alle anderen Produkte als „Konfitüre“ verkauft werden mussten.
Die neue Richtlinie bringt zudem strengere Qualitätsvorgaben. Der Mindestfruchtgehalt steigt auf 450 Gramm pro Kilogramm. „Die neue Richtlinie ist ein Plus für Konsumentinnen und Konsumenten, die Wert auf einen höheren Fruchtanteil legen“, sagt Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing.
Dass Marmelade in Österreich weiterhin beliebt ist, zeigen aktuelle Daten von YouGov: 57% der Haushalte kauften 2025 regelmäßig Fruchtaufstriche. Im Durchschnitt landeten diese 5,5-mal pro Jahr im Einkaufswagen, der Verbrauch lag bei rund drei Kilogramm pro Haushalt.
Bei der Herkunft der Zutaten gibt es weiterhin keine verpflichtende Kennzeichnung. Orientierung bieten Produkte mit dem Gütesiegel AMA Genuss Region, das regionale Herkunft, hohe Qualität und unabhängige Kontrollen garantiert. „Für Konsumentinnen und Konsumenten, die beim Frühstück auf garantiert regionale Qualität setzen wollen, ist das Gütesiegel AMA Genuss Region eine verlässliche Orientierungshilfe“, so Mutenthaler-Sipek.
Passend zur neuen Regelung beginnt auch die Saison für heimisches Obst. Erdbeeren, Johannisbeeren und andere Früchte bieten sich nun für selbstgemachte Marmeladen an. Laut Statistik Austria verzehren die Österreicher pro Kopf rund 76 Kilogramm frisches Obst pro Jahr. Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel stehen dabei für geprüfte Qualität und nachvollziehbare Herkunft.
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