WIEN. Am 7. Juli beschloss der Nationalrat das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG), das am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed und Vorstandsmitglied der European Refurbishment Association (EUREFAS), sieht in der nationalen Ausgestaltung jedoch deutliche Schwachstellen: „Die nationale Umsetzung des Rechts auf Reparatur ist leider in der Praxis zahnlos.“
Eine Kernkritik betrifft die fehlende Präzisierung zentraler Begriffe im Gesetzestext, etwa bezüglich der Kosten von Reparaturen. Kaminski führt dazu aus: „Das bedeutet, dass Reparaturen immer noch so teuer sein können, dass der Austausch eines Geräts auch weiterhin die attraktivere Option bedeutet. Bei Streitfällen müssen dann die nationalen Gerichte entscheiden, was ‚angemessen‘ bedeutet. Eine eindeutige Gesetzeslage, die einen klaren Vorteil für Konsumentinnen und Konsumenten bringt, sieht anders aus.“
Auch bei der Handhabung von Ersatzteilen und Herstellervorgaben sieht der Branchenexperte Hürden für eine nachhaltige Praxis. So enthalte die Richtlinie Ausnahmeregelungen für den Schutz geistigen Eigentums, was Herstellern weiterhin Handlungsspielraum überlasse. Kaminski erklärt: „In der Praxis lässt dies den Herstellern Spielraum, sich auf Patente oder Markenrechte zu berufen, um genau das zu blockieren, was das Gesetz zu schützen vorgibt: kompatible, 3D-gedruckte oder auch gebrauchte Ersatzteile, die den unnötigen Berg von E-Waste eindämmen würden. Für die Reparatur müssten dann erst wieder Originalteile eingesetzt werden, was sie schwieriger und teurer macht, als sie sein sollte.“
Zudem kritisiert refurbed den zeitlichen Verlauf und den Umfang der nationalen Gesetzgebung. Bezüglich der zweijährigen Umsetzungsfrist der Europäischen Union hält Kaminski fest: „Zwei Jahre hatten die Mitgliedsstaaten nun Zeit zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur. Lange ist nichts passiert und nun ist Österreich den einfachsten Weg gegangen und hat das absolute Minimum umgesetzt. Engagement für Preissenkungen und die Eindämmung von E-Waste sieht anders aus.“
Grundsätzlich beurteilt Kaminski den europäischen Rahmen positiv, vermisst jedoch die konsequente Durchsetzung auf nationaler Ebene: „Die EU-Richtlinie als solche ist ein großer Schritt vorwärts, denn sie verbietet vermeintlich die vertraglichen, hardware- und softwaretechnischen Tricks, mit denen Hersteller seit Jahren Reparaturen verhindern.“ (red)
Mehr Informationen unter: www.refurbed.at