Jobrad statt Dienstwagen
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Ökologisch wertvoll, aber abgabenrechtlich (noch) schwierig zu gestalten.
CAREER NETWORK Redaktion 21.04.2023

Jobrad statt Dienstwagen

Diensträder boomen, schaffen für Unternehmen aber gleichzeitig einiges an Bürokratieaufwand – das steuerliche Dickicht wuchert.

ROHRBACH BEI MATTERSBURG. Jobräder sind im Trend. Immer mehr Betriebe bieten ihren Mitarbeitern E-Bikes an. „Dies klingt einfach, ist in der Umsetzung aber oft eine große bürokratische Herausforderung”, erläutern die Vorlagenportal-Geschäftsführer Birgit Kronberger und Rainer Kraft.

Thema Lohnbestandteil

Zunächst ist die Frage zu klären, ob man die E-Bikes den Mit­arbeitern kostenlos zusätzlich zu den Gehaltsbezügen gewähren möchte („on top”), oder ob die Mitarbeiter an den Kosten beteiligt werden sollen, entweder in Form des Abzugs einer ­Nutzungsgebühr vom Nettobezug oder mittels Bezugsumwandlung, bei der eine vertragliche Vereinbarung über die Reduktion des Bruttogehalts vereinbart wird. Hier müsse man die steuerlichen Folgen bedenken.

In der Praxis werden die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten E-Bikes nicht vom Betrieb gekauft, sondern geleast. Damit ist neben Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Radhändler und Versicherung auch noch eine Leasinggesellschaft an Bord. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für betrieblich angeschaffte E-Bikes Förderungen des Klimaministeriums.
Fazit: Vertragsgestaltung und Abwicklung von Jobrädern bergen – ungeachtet der ökologisch begrüßenswerten Idee – massive Bürokratiehürden. Infos: www.vorlagenportal.at (red)

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