Frischer Wind für Gesellschaftsrecht
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Reförmchen Das Gesellschaftsrecht muss sich an den Bedürfnissen der modernen Wirtschaft orientieren, nicht an den Gewohnheiten der Justiz, fordert der Senat der Wirtschaft.
FINANCENET Redaktion 09.06.2023

Frischer Wind für Gesellschaftsrecht

FlexKap ist ohne bemerkbare Flexibilität, sagt der ­Senat der Wirtschaft und ortet Blockierer im System.

WIEN. Der Senat der Wirtschaft begrüßt den schon seit Jahren auch von ihm geforderten neuen Regierungsvorschlag zur Einführung der „Flexiblen Kapitalgesellschaft” (FlexKap oder FlexCo) sowie die Teil-Modernisierung des Gesellschaftsrechts als einen ersten Schritt.

Doch es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, um die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu schaffen.

Entwurf nur das Minimum

„Ich danke allen Personen, die hart an diesem Gesetzesentwurf gearbeitet haben. Wir freuen uns über diesen ersten Schritt, der zeigt, dass die Bedürfnisse junger Unternehmen und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ernst genommen werden”, sagt Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft. „Klar ist aber auch, dass dieser Entwurf ein absolutes Minimum ist und viel Ausbaupotenzial hat. Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gesellschaftsgründung. Anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet. Allein das Aufbrechen dieser bisherigen notariellen Tabuzone ist als Meilenstein und guter Anfang anzuerkennen .”

Was der Anwalt meint

Der Wiener Rechtsanwalt Senator Keyvan Rastegar (RPCK) vertritt regelmäßig den Senat der Wirtschaft bei Gesetzesreformen, so auch beim Eintreten für eine „Flexible Kapitalgesellschaft”.

Rastegar äußert sich zu den juristischen Aspekten der Reform: „Es ist an der Zeit, veraltete notarielle Formvorschriften im Gesellschaftsrecht abzuschaffen und den Gründungsprozess zu erleichtern.” Dabei geht es um den historisch überholten Notariatsakt ebenso wie um notarielle Beurkundungen wie die Beglaubigung. Das Gesellschaftsrecht muss sich an den Bedürfnissen der modernen Wirtschaft orientieren, nicht an den Gewohnheiten der Justiz.

Vereinfachung gefragt

„Es ist inzwischen offenkundig: wenn man am Handy das ‚Digitale Amt' hat und sich mit der Austria ID (die es übrigens EU-weit gibt; Anm.) gegenüber Behörden und Gerichten – natürlich kostenlos – sicher und eindeutig identifizieren kann, dann ist die Zeit vorbei, dass man genau nur gegenüber dem Firmenbuchgericht vorher eine teure notarielle Beglaubigung einholen muss”, sagt der Rechtsexperte.

Es bedarf weiterer Schritte und einer umfassenden Überarbeitung des Rechtsrahmens, um den Unternehmergeist zu fördern und den Wirtschaftsstandort Österreich international wettbewerbsfähig zu machen, meint der Senat der Wirtschaft.

Aber mach mich nicht nass …

Hans Harrer fügt hinzu: „Im Endeffekt zeigt sich hier erneut der österreichische Weg, dass der Mut zu echten Reformen fehlt, da ständig die partikularen Interessen im Vordergrund stehen und diese von der Politik vorrangig bedient werden. Aktuell ist das Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass' bei dieser Vorgangsweise der Politik zutreffend.”

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Flexibilität der ‚FlexCo' weiter ausgebaut wird. Hier hat zum Beispiel steuerliche Mitarbeiterbeteiligung oberste Priorität, um das jetzige Reförmchen ‚FlexCo' richtig zu empowern”, sagt der Vorstandsvorsitzende des Senats der Wirtschaft. „Die Reduzierung der Ausgabefrist und der Mitarbeitsfrist bei der Mitarbeiterbeteiligung sind dringend erforderlich. Wir rufen alle Akteure auf, ihre Partikularinteressen zurückzustellen und das große Potenzial einer richtigen Reform in Österreich zu erkennen. Dabei steht der Senat der Wirtschaft der Justizministerin Zadić sowie Finanzminister Brunner jederzeit zur Verfügung.” (rk)

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