••• Von Helga Krémer
WIEN. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte können seit 3. Jänner 2018 nur noch mit gültigem LEI-Code durchgeführt werden. Die 20stellige alphanumerische Identifikationsnummer, „Legal Entity Identifier” (LEI), macht Unternehmen und Fonds weltweit eindeutig identifizierbar. Seit Jahresbeginn ist sie Voraussetzung für alle Wertpapiertransaktionen von juristischen Rechtseinheiten, wie Aktiengesellschaften, Personenunternehmen, Einzelpersonen mit Firmenbucheintragung oder Vereine. Hintergrund der LEI-Verordnung (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) ist – Überraschung – die EU-Richtlinie MiFID II.
Unterstützung bei der OeKB
In Österreich übernimmt die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) die LEI-Nummernvergabe als Partner der WM Datenservice in Deutschland. „Mehr Transparenz und eine Vereinfachung des Know Your Customer-Prozesses sind prinzipiell begrüßenswert. Besonders für kleinere Unternehmen ist die Umstellung auf die LEI-Pflicht allerdings gänzlich neu; hier unterstützen wir bestmöglich mit Information und Begleitung beim Beantragungsprozess”, so Angelika Sommer-Hemetsberger, Vorstandsmitglied der OeKB.