Geld vom Staat mildert die Corona-Leiden
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FINANCENET Redaktion 10.04.2020

Geld vom Staat mildert die Corona-Leiden

medianet und BDO sagen, wie Unternehmen an die Gelder des Hilfsfonds der Republik kommen.

••• Von Reinhard Krémer

Die Krise ist hart, aber nicht endlos. Vor allem Unternehmen müssen jetzt durchhalten. Der Corona-Hilfsfonds der Bundesregierung soll die Situation erleichtern.

Die von vielen Unternehmen in ganz Österreich so dringend erwartete Finanzspritze der Bundesregierung wurde nun von Finanzminister Gernot Blümel der Öffentlichkeit vorgestellt. medianet und BDO haben die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten sowie Informationen zur Antragstellung zusammengefasst.

Geld nur an Aktive im Inland

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten hat die Regierung nun auch diesen 15 Mrd. € schweren Corona-Hilfsfonds geschaffen, um die wirtschaftlichen Schäden der Coronakrise abzumildern. Im Fokus stehen Unternehmen und Branchen, die gänzlich schließen mussten bzw. große Umsatzrückgänge verzeichnen und infolgedessen in wirtschaftliche Schieflage gekommen sind. Der Corona-Hilfsfonds kann von Unternehmen beantragt werden, die ihre wesentliche operative Tätigkeit im Inland ausüben und deren Liquiditätsbedarf in Österreich besteht.

Dieser Hilfsfond setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Kreditgarantie der Republik

Die Garantie der Republik in Höhe von 90% für Betriebsmittelkredite sorgt für rasche Verfügbarkeit von Liquidität, wobei diese den tatsächlichen finanziellen Bedarf der Unternehmen in Österreich abdecken sollen.

Der Kredit kann drei Monatsumsätze bzw. höchstens 120 Mio. € umfassen und wird maximal mit 1% (zzgl. Haftungs-provision von 0,25–2%; Anm.) verzinst. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre und kann noch-mals um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf höchstens die Hälfte des Vorjahresbetrags umfassen.

Dividendenstopp bis 2021

Im Zeitraum ab 16.3.2020 bis 15.3.2021 dürfen keine Divi­dendenausschüttungen durchgeführt werden. Die Antragsstellung für die Betriebsmittelkredite wird voraussichtlich ab 8.4.2020 über die jeweilige Hausbank möglich sein. Im Antrag muss der sich aufgrund der Coronakrise ergebende Liquiditätsbedarf plausibel dargestellt werden.

2. Betriebskostenzuschuss

Davon unabhängig können von der Coronakrise besonders betroffene Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von zumindest 40% nach Ablauf ihres Geschäftsjahres einen steuerfreien und nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss für bestimmte Fixkosten bis maximal 90 Mio. € beantragen. Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) wird die Möglichkeit eines Zuschusses davon abhängen, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (insbesondere Corona-Kurzarbeit) gesetzt wurden.

Dieser Zuschuss umfasst unter anderem Mieten, unkündbare und notwendige vertragliche Verpflichtungen wie Leasingraten, Lizenzkosten, Strom, Gas, Gebühren für Telefon und Internet, Versicherungen, Zinsen sowie Aufwendungen für verderbliche beziehungsweise saisonale Waren, deren Wert infolge der Krise um mehr als 50% gesunken ist.

Umsatzeinbruch gestaffelt

Der Bundeszuschuss ist – abhängig vom im Zeitraum der Corona-Krise (16.03.2020 bis zu ihrem Ende) tatsächlich erlittenen Umsatzeinbruch – wie folgt gestaffelt:

• 40–60% Einbußen: 25% Zuschuss
• 60–80% Einbußen: 50% Zuschuss
• 80–100% Einbußen: 75% Zuschuss

Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse ist im Zeitraum von 15.4. bis 31.12.2020 über die aws möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.

Finanzspritze erwünscht

„Der Stillstand durch Corona wird die österreichische Wirtschaft nachhaltig verändern, und der Corona-Hilfsfonds der Regierung ist sicherlich ein wichtiger Schritt, die Schäden einzugrenzen”, sagt Peter Bartos, Partner und Geschäftsführer bei BDO.

„Dennoch sind und bleiben schnell zur Verfügung stehende Finanzmittel der wesentliche Faktor für das Überleben zahlreicher Betriebe. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe, die Unternehmen bei der Aufbereitung der benötigten Unterlagen bestmöglich zu unterstützen, um so den Banken und Behörden eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Gerade kleine und mittlere Betriebe brauchen dringend eine rasche Finanzspritze”, so Bartos.

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